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CE-Kennzeichnung

 

Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität eines Produkts mit den einschlägigen EG-Richtlinien, insbesondere die Einhaltung der darin festgelegten grundlegenden Anforderungen und ggf. die erfolgreiche Durchführung der in den Richtlinien vorgeschriebenen Prüfverfahren.

 

Verantwortlich für diese Kennzeichnung ist der Hersteller des Produkts oder sein in der EU niedergelassener Bevollmächtigter. Das CE-Zeichen ist i. d. R. kein Prüfzeichen. Nur in wenigen Fällen, bspw. bei Maschinen nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie, setzt das CE-Zeichen die sicherheitstechnische Prüfung durch eine unabhängige Stelle voraus.

 

Die CE-Kennzeichnung muss nach folgendem Schriftbild gestaltet sein:

CE-Kennzeichnung_Bild

Eine Liste der Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung für Produkte fordern, finden Sie hier.

Abb_1680Praxisratgeber Maschinensicherheit

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