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Xylol

 

Chemische Formel:

C8H10

 


Eigenschaften:

Xylol ist eine farblose bis gelbliche, flüchtige, fast wasserunlösliche, entzündliche, aromatisch riechende Flüssigkeit. Xyloldämpfe sind schwerer als Luft und bilden mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch. Xylol ist häufig in Lösemitteln enthalten, z. B. in Lacken, Klebstoffenund Möbelpflegemitteln.

 


Gesundheitsgefahren:

Die Hauptaufnahme erfolgt über die Atemwege und die Haut. Aufgrund der entfettenden Wirkung auf die äußere Haut treten Hautreizungen und Entzündungen auf. Xylol kann Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Koordinationsstörungen verursachen, bei höheren Konzentrationen Bewusstseinstrübung und Bewusstlosigkeit.


Wichtige Schutzmaßnahmen:

  • sehr gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraums vorsehen. Dämpfe absaugen
  • das Dampf-Lust-Gemisch ist explosionsfähig - Explosionsschutz beachten
  • Rauch- und Schweißverbot beachten
  • Fernzündung durch kriechende Dämpfe möglich
  • Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermieden
  • erhöhte Entzündungsgefahr durch Dochtwirkung
  • persönliche HYgiene streng einhalten
  • als Atemschutz Gasfilter A (braun) verwenden
  • Schutzhandschuhe aus Nitril- oder Fluourkautschuk tragen

 

Kennzeichnung:
Gefahrensymbol Xn
(Gesundheitsschädlich)
Hinweise auf besondere Gefahren
(R-Sätze):
R 10, R 20/21, R 38
Sicherheitsratschläge (S-Sätze):
S 2, S 25

GHS-Einstufung und -Kennzeichnung:
GHS-Piktogramm:
Flamme, Ausrufezeichen
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise (H-Sätze):
H226, H312, H332, H315
Sicherheitshinweise (P-Sätze):
P302+P352

Arbeitsplatzgrenzwert: 440 mg/m3 bzw. 100 ppm

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind anzubieten. Sie sind Pflicht, wenn der Grenzwert nicht eingehalten wird oder bei direktem Hautkontakt.

Abb_1181Die neue Gefahrstoffverordnung

Für die meisten krebserzeugenden Stoffe sind nach der Novellierung der GefStoffV die Grenzwerte (TRK) entfallen. Um diese zu ersetzen, hat der Ausschuss für Gefahrstoffe ein neues Konzept zur Risikobewertung von krebserzeugenden Gefahrstoffen erarbeitet, das in der Bekanntmachung 910 veröffentlicht wurde. >> mehr Informationen

 

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