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Zeitarbeit
Zeitarbeit ist eine moderne Beschäftigungsform, die sich in Deutschland seit den 60er Jahren immer mehr am Arbeitsmarkt etabliert hat. Heute gibt es ca. 7.500 Zeitarbeitsunternehmen. Wenn kurzfristig Arbeitskräfte benötigt werden, helfen Zeitarbeitunternehmen, unvorhergesehene Personal-Engpässe auf Zeit – nämlich für Tage, Wochen oder Monate – abzufedern.
Zeitarbeit setzt immer mindestens drei Beteiligte voraus:
- den Kundenbetrieb (Entleiher), der Personalbedarf hat
- das Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher), das dem Kunden gewerbsmäßig seine Arbeitskräfte überlässt
- die Mitarbeiterin / den Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens (Leiharbeitnehmer)
Heute ist Zeitarbeit die mit Abstand am meisten nachgefragte Personal-Dienstleistung.
Sie zählt als Arbeitnehmerüberlassung.

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Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche
Explosionsgefährdete Bereiche sind Bereiche, in denen aufgrund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Explosionsgefährdete Bereiche werden nach der Häufigkeit und Dauer des Auftretens einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre unterteilt:
Für Gemische aus Luft und Gas gilt: Zone 0, Zone 1, Zone 2
Für brennbare Stäube gilt: Zone 20, Zone 21, Zone 22
Weitere Informationen siehe TRBS 2152 sowie TRGS 720.
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Zugelassene Überwachungsstellen
Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) führen auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschriebene und ggf. behördlich angeordnete Prüfungen an bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen durch. Zu den Vorgaben der ZÜS auf der Grundlage der Betriebsssicherheitsverordnung gehören:
- gutachterliche Äußerungen für die überwachungsbedürftigen Anlagen im Rahmen von Erlaubnisverfahren
- Prüfungen vor Inbetriebnahme von bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen
- wiederkehrende Prüfungen von bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen
- Überprüfung der vom Betreiber ermittelten Prüffrist, sofern die wiederkehrende Prüfung durch zugelassene Stellen durchzuführen ist
- Mängelanzeige bei der zuständigen Behörde, wenn im Rahmen von Prüfungen Mängel erkannt wurden, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden
- Sicherheitstechnische Beurteilung nach Unfällen bzw. Schadensfällen
Die ZÜS wurden im Rahmen der Liberalisierung des Prüfwesens in Deutschland eingeführt und führen seit dem 1. Januar 2006 die Prüfungen durch, die bisher von den amtlich anerkannten Sachverständigen der Technischen Überwachungsorganisationen (TÜV) durchgeführt wurden. ZÜS sind durch die ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik) in mind. einem der Anwendungsbereiche Druckgeräte, Aufzugsanlagen oder Explosionsschutzanlagen akkreditiert und von den Bundesländern, in denen sie tätig werden, benannt worden.
Die aktuelle Liste aller ZÜS ist unter der Homepage der BAuA zu finden
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