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07.09.2009_Kein_Lohnnachweis_mehr_an_die_BG_-_Erweitertes_Meldeverfahren_wird_Pflicht
© Claudia Hautmann/PIXELIO

Arbeitsschutzorganisation

Ab 2012: Kein Lohnnachweis mehr an die BG – Erweitertes Meldeverfahren wird Pflicht

News | 07.09.2009

Bisher übermittelten Sie Ihrer Berufsgenossenschaft einmal im Jahr die Daten zur Unfallversicherung. Auf dem Lohnnachweis teilen Sie mit, welche Lohnsumme sie an ihre Beschäftigten ausbezahlt haben, wie viele Stunden diese gearbeitet haben und wie sich Arbeitsstunden und Lohnsumme auf die Gefahrtarifstellen im Unternehmen verteilen. Dieser Lohnnachweis entfällt ab 2012.

Erweitertes Meldeverfahren

Der Lohnnachweis wird ersetzt durch das erweiterte Meldeverfahren, das bereits ab kommendem Jahr Pflicht wird: Der Arbeitgeber übermittelt die Daten zur Unfallversicherung künftig mit der Jahresentgeltmeldung zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag - also für jeden seiner Beschäftigten. Die Entgeltmeldung wird dazu um sechs Felder erweitert, in denen der Arbeitgeber für den Beschäftigten angibt:

  • die Mitgliedsnummer des Unternehmens bei der BG
  • die Betriebsnummer der BG
  • die vom Mitarbeiter geleisteten Arbeitsstunden
  • das an den Mitarbeiter gezahlte versicherungspflichtige Entgelt und
  • die Gefahrtarifstelle, der der Mitarbeiter zuzuordnen ist (zwei Felder).

Diese Meldung wird auch dann fällig, wenn der Mitarbeiter abgemeldet wird oder zum Beispiel beim Wechsel der Krankenkasse.

Betriebsprüfung jetzt bei Rentenversicherung

Mit dem zweiten Mittelstandsentlastungsgesetz ist die Betriebsprüfung zur Unfallversicherung von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf die Rentenversicherung übergegangen. Diese prüft künftig, ob der Arbeitgeber die korrekten Daten zur Unfallversicherung angegeben hat. Die Rentenversicherung möchte diese Daten arbeitnehmerbezogen verarbeiten und prüfen, wie alle anderen Sozialversicherungsdaten auch.

Folgen für Unternehmer

Die Neuregelung des Meldeverfahrens bedeutet für Arbeitgeber vor allem eines: mehr Bürokratie. Davor haben die Berufsgenossenschaften öffentlich und nachdrücklich gewarnt. Der Normenkontrollrat hat zwar gemessen, welche Bürokratiekosten durch das Erstellen des Lohnnachweises entstehen. Er hat aber nicht gemessen, welche Aufwendungen verursacht werden, wenn der Lohnnachweis entfällt und die Daten auf anderem Wege übermittelt werden. Das können sein:

 

Personalkosten: Die Eingabe der Daten wird aufwändiger. Erweisen sich die Daten im Nachhinein als fehlerhaft, muss der gesamte Datensatz storniert werden - also auch die Daten zu den anderen Sozialversicherungszweigen.

 

Verlust an Flexibilität: Ist ein Mitarbeiter in mehr als einer Gefahrtarifstelle beschäftigt, so muss der Arbeitgeber eine oder mehrere zusätzliche Meldungen erstellen. Brancheninterne Lösungen, um das Verfahren zur Zuordnung der Lohnsumme zu Gefahrtarifklassen zu vereinfachen, gehören der Vergangenheit an.

 

Mehrkosten für Software: Die neue Software für die Lohnbuchhaltung für das kommende Jahr sollte über das Modul für die Unfallversicherung verfügen. Ggf. Mehrausgaben für externe Lohnbuchhaltung

 

BGN/kab