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© Claudia Hautumm/PIXELIO
Arbeitsschutzorganisation

Arbeitnehmer sind gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit versichert... aber was ist mit dem Arbeitgeber?

News | 02.02.2010

Nach § 2 Abs. 1 SGB VII sind Arbeitnehmer gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten versichert, aber wie kann sich der Unternehmer absichern?

 



Nach SGB VII kann die BG per Satzung bestimmen, dass sich die Pflichtversicherung auch auf Unternehmer erstreckt. Unternehmer können sich gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB VII freiwillig versichern. Dies gilt z.B. für

  • Einzelunternehmer und deren mitarbeitende Ehegatten (für den Fall, dass kein Arbeitsverhältnis besteht)
  • Gesellschafter einer GbR oder OHG
  • Gesellschafter und Geschäfsführer einer GmbH (für den Fall, dass sie unternehmerähnlich tätig werden)

Die freiwillige Versicherung

Eine solche freiwillige Versicherung muss schriftlich bei der BG beantragt werden. Die Mindestversicherungssumme liegt derzeit bei 21.600 Euro (Bezugsgrößen sind im Sozialgesetzbuch geregelt).

 

Die Beiträge zur freiwilligen Versicherung trägt der Versicherungsnehmer, da sie eine persönliche Versicherung ist.

 

Weiterführende Informationen zur freiwilligen Versicherung, die höhe der Beiträge und welche Leistungen sie bietet finden Sie in einem Beitrag des Mitteilungsmagazins "Brücke" (Seite 10) der BG ETEM.

 

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BG ETEM/bdt