Arbeitsschutzorganisation Arbeitnehmer sind auch bei beruflichen Auslandsaufenthalten gesetzlich unfallversichertNews | 22.02.2010 Beschäftigte, die sich aus beruflichen Gründen im Ausland aufhalten, sind ebenso gesetzlich unfallversichert, wie im Innland. Voraussetzung für diesen Versicherungsschutz ist, dass zum Zeitpunkt des Unfalls eine Unternehmensbezogene Tätigkeit inkl. aller dafür notwendigen Wege, durchgeführt wurde.
Ausnahme: Wenn sich der Beschäftigte in einem Krisen-, Kriegs- oder Katastrophengebiet aufhält und sich den damit in Verbindung stehenden besonderen Gefahren nicht entziehen kann, ist er auch gegen die Folgen von Naturkatastrophen oder Gewalttaten versichert, auch wenn diese außerhalb der Arbeitszeit stattfinden.
Für Beschäftigte, die sich dauerhaft und unbefristet im Ausland aufhalten, bzw. ausschließlich für Auslandseinsätze eingestellt wurden, sollte eine gesonderte Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden. Denn: Neben einem bestehenden innländischen Arbeitsverhältnis ist die Grundvoraussetzung für den Versicherungsschutz im Ausland, dass der Auslandsaufenthalt befristet ist.
Nähere Informationen zur Auslandsunfallversicherung erhalten Sie von Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.
Auf der Internetseite der VBG finden Sie hilfreiche Downloads zum Thema Unfallversicherungsschutz im Ausland:
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VBG/bdt
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