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Arbeitschutzorganisation
News | 27.10.2011
Nach einer längeren Krankheit wieder in den Arbeitsalltag zurückzukehren kann sich unter Umständen als enorm schwierig gestalten. Deshalb soll der Arbeitgeber kranke Beschäftigte dabei durch ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unterstützen. Welche Aufgaben hat der Betriebsarzt dabei?
Tritt bei einem Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen im Jahr - egal ob ununterbrochen oder am Stück - auf, so soll der Arbeitgeber nach § 84 Absatz 2 Neuntes Sozialgesetzbuch Möglichkeiten abklären, durch die der Betroffene wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Dabei soll allerdings nicht nur die aktuelle Arbeitsunfähigkeit überwunden werden, sondern auch eine zukünftige Arbeitsunfähigkeit soll vermieden werden. Gleichzeitig dienen die Maßnahmen dazu, dass der Arbeitsplatz des Betroffenen erhalten werden kann, da eine schnellere schrittweise Rückkehr des Erkrankten möglich gemacht wird.
Folgende Vorteile bietet ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Einstellung einer Ersatzkraft ist nicht notwendig
- Kompetenzen und Fachwissen der Arbeitskraft bleiben erhalten bei einem (schnellen) Wiedereinstieg
- aus der Analyse von Einzelfällen können Rückschlüsse für den gesamten Betrieb geschlossen werden, was die Verbesserung der Arbeitsbedingungen nach sich zieht
- Positives Image, angenehmes Verhältnis zu den Mitarbeitern (Anwendung eines BEM zeigt die Wertschätzung des Unternehmens für seine Beschäftigten)
- selbst wenn die Reintegration nicht positiv verläuft und es zu einer krankheitsbedingten Kündigung kommt, kann der Unternehmer durch die Dokumentation eines BEMs nachweisen, dass er alles versucht hat
Was sind die Aufgaben des Betriebsarztes?
Der Betriebsarzt ist Dreh- und Angelpunkt eines BEM. Er verfügt einerseits über die medizinischen Kenntnisse und kann deshalb die gesundheitliche Situation des Betroffenen optimal beurteilen. Auf der anderen Seite aber kennt er als Betriebsarzt auch den Arbeitsplatz und ist über die Gegebenheiten des Betriebes informiert. So kann er den Gesundheitszustand des Betroffenen mit den Anforderungen des Arbeitsplatzes abgleichen und kann daraus Maßnahmen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung im Betrieb ableiten.
Wie die Umsetzung in der Praxis genau auszusehen hat, und was es bei der Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements außerdem noch zu beachten gibt, zeigt die Broschüre „Leitfaden für Betriebsärzte zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auf.
In sieben Kapiteln werden folgende Themen behandelt:
- Rechtsgrundlagen
- Was umfasst Betriebliches Eingliederungsmanagement?
- Die Rolle des Betriebsarztes
- Vorteile des BEM für den Betrieb
- Umsetzung in der Praxis
- Wie kann der Betriebsarzt den Einzelfall begleiten?
- Übersicht der Handlungsschritte im BEM-Verfahren
Hier können Sie den „Leitfaden für Betriebsärzte zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement“ kostenlos herunterladen.
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