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Arbeitsschutzorganisation
Anzeige | 02.01.2012
Statistische Auswertungen von Bränden ergeben immer wieder, dass die größte Gruppe der Brandursachen in beschädigten elektrischen Einrichtungen oder Geräten liegt. Strom sieht man nicht und deshalb ist es für viele auch sehr schwierig, diese Materie und deren Gefahren richtig einzuschätzen.
In aller Regel tragen Elektrogeräte, die Sie in Ihrem Unternehmen einsetzen, Kennzeichnungen wie CE, VDE, VDE/GS bzw. GS. Die Zeichen dienen aber lediglich dem freien Warenverkehr in der Europäischen Union, treffen aber keine Aussage über die Qualität des Gerätes.
Dementsprechend fordert der Gesetzgeber / die Berufsgenossenschaft durch entsprechende Vorgaben (BGV A3) den Unternehmer auf, seine elektrischen Geräte und Anlagen regelmäßig zu prüfen. Wird auf die vorgegebene Prüfung der Geräte verzichtet, bedeutet das für den Unternehmer im Schadensfall auch den Verzicht auf Entschädigungsleistungen durch den jeweiligen Sachversicherer. Worüber sich viele nicht im Klaren sind: entsprechend den Versicherungsbedingungen sind elektrische Anlagen zu prüfen. Ein nicht Nachkommen dieser Vorgaben bedeutet eine Nichteinhaltung des Vertragswerkes und somit die Entbindung des Versicherers, im Schadensfall zahlen zu müssen.
Sparen ist gut, Verzicht aber keine Lösung.
Kostengünstig bietet als überbetrieblicher Dienstleister das Büro für Arbeit & Umwelt sowohl den Prüfservice als auch die notwendige Ermittlung der Prüfintervalle als Dienstleistung an. Telefonisch stehen wir Ihnen unter der Servicenummer 0800 0852258 oder per Mail
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zur Verfügung.
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