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Arbeitsschutzorganisation
News | 16.12.2011
Laut einer aktuellen Umfrage der BAuA führen nur 38 Prozent der befragten kleinen und mittelständischen Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung durch. Dabei ist die Gefährdungsbeurteilung nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern vor allem in kleineren Unternehmen erfolgsentscheidend. Wir sagen Ihnen, was eine Gefährdungsbeurteilung beinhalten muss, wer sie durchführen darf und warum sie so wichtig ist.
Gefährdungsbeurteilungen haben oftmals ein negatives Image, da sie als lästige Pflicht betrachtet werden. Dabei sind sie ein wichtiger Faktor für den Unternehmenserfolg. Vor allem kleinere Betriebe treffen die finanziellen Folgen beim unfallbedingten Ausfall von Arbeitskräften oft schwer. Einige wissen jedoch schlichtweg nichts von der Pflicht zum Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung und machen diese infolge dessen nicht, oder nur unzureichend.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung? Eine Gefährdungsbeurteilung ist der Definition nach „der Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Beschäftigten mit dem Ziel, die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen.“ (BAuA, baua Aktuell 4-11, S. 4) Was aber bedeutet das für die Praxis? Der Unternehmer ist verpflichtet, die Gefährdungen, denen seine Mitarbeiter am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, zu ermitteln und zu bewerten. Der Sinn und Zweck dabei ist das Sicherstellen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes seiner Angestellten. Die dazugehörigen Schutzmaßnahmen kann er dann auf der Basis der von ihm erstellten Gefährdungsbeurteilung veranlassen.
Die gesetzlichen Regelungen Das Ergebnis der von der BAuA durchgeführten Umfrage ist umso erstaunlicher, da eine Gefährdungsbeurteilung nicht nur unternehmerische Vorteile bringt, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Grundlage hierfür bildet § 5 des Arbeitsschutzgesetzes sowie die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1). Konkret muss der Unternehmer vor Beginn der Arbeit und in regelmäßigen Abständen die Arbeitsbedingungen auf Gefährdungen hin kontrollieren und bewerten. Darüber hinaus ist er verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen und die Durchführung zu überprüfen sowie zu dokumentieren. Genau das tut er mit der Gefährdungsbeurteilung. Diese Regelungen gelten dabei für jedes Unternehmen, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Wie der Unternehmer die Gefährdungsbeurteilung durchführt, bleibt ihm allerdings selber überlassen, solange diese die oben genannten Anforderungen erfüllt. Die Unternehmen haben diesbezüglich viel Spielraum, jedoch aufgrund fehlender strikter Auflagen auch eine relativ hohe Eigenverantwortung.
Wer darf die Gefährdungsbeurteilung durchführen? Die Gefährdungsbeurteilung darf der Unternehmer selbst vornehmen. Ihm ist es aber auch frei überlassen andere zuverlässige und fachkundige Personen damit zu beauftragen. Das können z. B. Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte sein. Der Unternehmer ist überdies verpflichtet, den Betriebsrat mit in die Entscheidungen bei der Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. Achtung: Auch wenn er andere Personen mit der Durchführung beauftragen darf, bleibt die Haftung und Verantwortung immer beim Unternehmer selbst!
Welche Bereiche deckt eine Gefährdungsbeurteilung ab? Bei einer Gefährdungsbeurteilung sollten nicht nur die offensichtlichen Gefährdungen ermittelt und dokumentiert werden. Der Bereich in dem es gesundheitliche Risiken für die Mitarbeiter gibt, erstreckt sich je nach Unternehmen von physikalischen, biologischen und chemischen Einwirkungen bis hin zu Probleme bei der Arbeitsplatzgestaltung, mit Arbeitsmitteln und Arbeitsabläufen. In den letzten Jahren wird zudem auch der Faktor psychische Belastung zu einem immer schwerwiegenderen Thema, das man in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen sollte.
Fazit: Mit einer Gefährdungsbeurteilung Unfälle und Erkrankungen vermeiden Mit einer ausführlichen und genau auf die arbeitsplatzbedingten Gefährdungen der Angestellten zugeschnittenen Gefährdungsbeurteilung lässt sich nicht nur die Zahl der Arbeitsunfälle erheblich reduzieren, sondern auch viele berufsbedingte Erkrankungen der Mitarbeiter präventiv verhindern. Vom Klein- bis zum Großunternehmen lässt sich daher erkennen, dass sich die Kosten mit einer Gefährdungsbeurteilung auf langfristige Sicht senken lassen. Zudem wird das Vertrauen der Mitarbeiter unter besseren Sicherheitsbedingungen erhöht, was auch zu positiven Effekten im Bereich Produktivität und Betriebsklima führt.
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BAuA/lm
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