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03.05.2011_Hilfreiche_Merkbltter_zur_DGUV_Vorschrift_2
© Harry Hautumm/PIXELIO

Arbeitsschutzorganisation

Hilfreiche Merkblätter zur DGUV Vorschrift 2

News | 03.05.2011

Seit 1. Januar 2011 ist die neue Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in Kraft getreten und löste damit die bisherige Vorschrift BGV A2 ab. Eine Änderung der Regelungen zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung in den Betrieben war die Folge. Was gilt es zu beachten?

 

 

Die DGUV Vorschrift 2 bietet Regelungen zur Betreuung der Unternehmen durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit an. Wie auch schon bei der ehemaligen Vorschrift BGV A2 werden die Unternehmen nach der Zahl der durchschnittlichen Beschäftigten in drei Gruppen eingeteilt.

Unterschieden werden:

  • Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten
  • Betriebe mit mehr als zehn und bis zu 30 Beschäftigten
  • Betriebe mit mehr als 30 Beschäftigten

 

Wie werden die Beschäftigten ermittelt?

Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden sind mit 0,5 und bei einer Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Auch Personen, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Betrieb sind, zählen als Beschäftigte.

 

Hilfreiche Informationen zur Anwendung

Um die DGUV Vorschrift 2 umsetzen zu können, empfehlen sich die erläuternden Merkblätter der BGHW, die Sie hier kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen:

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