Arbeitsschutzorganisation Hilfreiche Merkblätter zur DGUV Vorschrift 2News | 03.05.2011 Seit 1. Januar 2011 ist die neue Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in Kraft getreten und löste damit die bisherige Vorschrift BGV A2 ab. Eine Änderung der Regelungen zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung in den Betrieben war die Folge. Was gilt es zu beachten?
Die DGUV Vorschrift 2 bietet Regelungen zur Betreuung der Unternehmen durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit an. Wie auch schon bei der ehemaligen Vorschrift BGV A2 werden die Unternehmen nach der Zahl der durchschnittlichen Beschäftigten in drei Gruppen eingeteilt. Unterschieden werden:
Wie werden die Beschäftigten ermittelt?
Hilfreiche Informationen zur Anwendung Um die DGUV Vorschrift 2 umsetzen zu können, empfehlen sich die erläuternden Merkblätter der BGHW, die Sie hier kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen:
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