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© Paul-Georg Meister/PIXELIO

Arbeitsschutzorganisation

Jeder Unternehmer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen – hier bekommen Sie eine Hilfestellung!

News | 12.08.2011

Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der BGV A1 sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für ihr Unternehmen zu erstellen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Gefährdungen im Unternehmen ermittelt und beurteilt, sowie Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Was heißt das konkret?

 


Im Normalfall orientiert man sich bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung an folgenden übergeordneten Fragen:

  • Was ist wie zu ermitteln?
  • Wo gibt es Hinweise zu geeigneten Sicherheitsmaßnahmen?
  • Wie kann die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?
  • Was ist wie zu dokumentieren?

 

Für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gibt es unterschiedliche Hilfsmittel, die allerdings allesamt lediglich als Empfehlungen angesehen werden dürfen. In der Gefährdungsbeurteilung muss immer das jeweilige Unternehmen mit seinen speziellen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Allerdings ist es durchaus hilfreich, durch solche Hilfen eine Orientierung zu bekommen.

 

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege stellt folgende kostenlose Vorlagen als Hilfestellung für das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung bereit:

Produktempfehlung

Abb._1179Die neue Betriebssicherheitsverordnung

Kürzlich wurde die mittlerweile 38. Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) „Instandhaltung“ veröffentlicht. Jede neue TRBS bedeutet für Sie, dass Sie Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen an die neuen Regelungen, z. B. zur Gefährdungsbeurteilung, zur Prüfung von Arbeitsmitteln etc. anpassen müssen. Unsere Arbeitsschutzexperten haben als Umsetzungshilfe dieses Praxishandbuch entwickelt.
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BGW/ns