Arbeitsschutzorganisation Jeder Unternehmer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen – hier bekommen Sie eine Hilfestellung!News | 12.08.2011 Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der BGV A1 sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für ihr Unternehmen zu erstellen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Gefährdungen im Unternehmen ermittelt und beurteilt, sowie Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Was heißt das konkret?
Für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gibt es unterschiedliche Hilfsmittel, die allerdings allesamt lediglich als Empfehlungen angesehen werden dürfen. In der Gefährdungsbeurteilung muss immer das jeweilige Unternehmen mit seinen speziellen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Allerdings ist es durchaus hilfreich, durch solche Hilfen eine Orientierung zu bekommen.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege stellt folgende kostenlose Vorlagen als Hilfestellung für das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung bereit:
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