Arbeitsschutzorganisation Neue Informationskampagne "Wir haften für Sie" soll Sie über die Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen aufklären!News | 22.06.2010 Als Arbeitgeber haften Sie für die Arbeitsunfälle Ihrer Mitarbeiter, es sei denn Sie sind Mitglied einer gesetzlichen Unfallversicherung. Laut einer dimap-Umfrage ist allerdings nur einem von fünf Arbeitgebern die Haftungsablösung durch die Unfallversicherung bekannt.
In den USA gehören Firmenpleiten aufgrund von Schadensersatzklagen zur Tagesordnung. In Deutschland hingegen sind Mitglieder einer gesetzlichen Unfallversicherung gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten geschützt. Ein Grundgedanke der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Haftungsablösung. Hierbei legt der Arbeitgeber die Haftung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in die Hände der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Diese kümmern sich dann um alle Angelegenheiten, die damit zu tun haben. Somit wird ein wichtiger Beitrag zur Existenzsicherung von Unternehmen geleistet. Deshalb möchten die Berufsgenossenschaften und die DGUV mit ihrer Kampagne über die Vorteile einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Unfallversicherung informieren.
Auffällige Anzeigen auf leuchtend roten Hintergründen sollen auf den Medien der Unfallversicherung für Betriebe geschaltet werden, sodass die Leistungen der DGUV höhere Bekanntheit erlangen.
Ihre Vorteile einer Mitgliedschaft einer gesetzlichen Unfallversicherung:
Auf der Internetseite der DGUV finden Sie weitere detaillierte Informationen rund um die Informationskampagne "Wir haften für Sie".
DGUV/sol
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