Arbeitsstättensicherheit Änderungen bei den Technischen Regeln für ArbeitsstättenNews | 14.06.2011 Die neue ASR A3.4 „Beleuchtung“ wurde als neue Technische Regel für Arbeitsstätten im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr.16 veröffentlicht. Außerdem wurde die ASR A3.4/3 und die ASR A2.3 geändert. Wichtige Informationen zu den Neuerungen bekommen Sie hier.
Durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung“ gelten gemäß § 8 Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung die alten Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) ASR 7/3 „Künstliche Beleuchtung“ und ASR 41/3 „Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien“ nicht weiter fort.
Durch die Änderung der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4/3 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ gilt die ASR 7/4 „Sicherheitsbeleuchtung“ nicht weiter fort.
Durch die Änderung der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ gilt die alte Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 17/1,2 „Verkehrswege“ in Bezug auf die Gestaltung der Fluchtwege und Notausgänge nicht weiter fort.
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