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25.06.2010_Aktuelles_aus_dem_ASTA

Arbeitsstättensicherheit

Aktuelles aus dem ASTA

News | 25.06.2010

Nach der Neukonstituierung im Herbst 2009 ist der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) am 16. März zu einer ersten Sitzung zusammengetreten. Ziel war es, die durchweg weit gereiften Entwürfe der neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten zu diskutieren und – wo jeweils möglich – zeitnah zu verabschieden.

 

 

 

 

 

Das derzeit 15 sachverständige Mitglieder umfassende Gremium, zusammengesetzt aus den gesellschaftlichen Gruppen der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länderbehörden, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Wissenschaft, befasste sich zunächst mit den Entwurfsfassungen der neuen ASR A3.5 „Raumtemperatur“ und der ASR A4.4 „Unterkünfte“. Bei beiden Regeln konnte in der Abstimmung der notwendige letzte Durchbruch erzielt und beide Beschlussfassungen verabschiedet werden. Zusätzlich wurden zur bereits veröffentlichten ASR A1.7 „Türen und Tore“ einige redaktionelle Änderungen hinzugefügt.

 

Diese neuen Arbeitsstättenregeln wurden am 23. Juni 2010 im Gemeinsamen Ministerialblatt (Nr. 35) veröffentlicht und sind somit in Kraft getreten. Gleichzeitig mit Veröffentlichung der neuen Regeln traten die entsprechenden alten Arbeitsstättenrichtlinien außer Kraft.

 

Die neuen Technischen Regeln waren lange erwartet worden und bieten nun den aktuellen Stand der Technik sowie die für die Unternehmen so bedeutsame Vermutungswirkung.

 

Mit der Vermutungswirkung, so der Vorspann einer jeden Arbeitsstättenregel, können Unternehmen, die sich nach den gültigen Arbeitsstättenregeln richten, davon ausgehen, alle diesbezüglich durch die Arbeitsstättenverordnung verlangten Vorgaben und Schutzziele erfüllt zu haben.

 

Zweite Sitzung des ASTA

Die ursprünglich für 17. Juni 2010 veranschlagte 2. Sitzung des ASTA wurde aus organisatorischen Gründen zunächst unter Vorbehalt auf den 23. September verlegt.
Bis zu diesem Termin wird in Projektgruppen und Arbeitskreisen weiter an beschlussfähigen ASR-Entwürfen gearbeitet. Dabei werden insbesondere Fragen von Übergangsregelungen zum Bestandsschutz diskutiert und sofern erforderlich alternative gefährdungsbezogene Gestaltungslösungen in die Arbeitsstättenregeln integriert.

 

Antrag auf Änderung der Arbeitsstättenverordnung

Mit der Artikelverordnung zur Umsetzung der RL 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung soll mit einem Artikel dieser Verordnung die Arbeitsstättenverordnung geändert werden. Das betrifft insbesondere die Aufnahme eines neuen Paragrafen zur Gefährdungsbeurteilung in die ArbStättV. Ebenso liegt ein Antrag vor, der eine Änderung des § 8 Abs. 2 der ArbStättV ermöglichen soll. Dieser Absatz befristet bislang die Fortwirkung der alten Arbeitsstättenrichtlinien auf längstens August 2010.

 

"(2) Die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien gelten bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch sechs Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung, fort." (§ 8 Abs. 2 der ArbStättV)

 

Ziel des Antrags ist, die Fortgeltung der bisherigen Arbeitsstättenrichtlinien für weitere zwei Jahre zu erreichen. Ein Zeitraum, innerhalb dessen die Geschäftsführung des ASTA die Fertigstellung der zwar weit gediehenen, jedoch abstimmungsintensiven, noch offenen Regelentwürfe für realistisch hält.