Arbeitsstättensicherheit Besser arbeiten mit der richtigen BeleuchtungNews | 29.09.2009 Ohne Licht geht nichts. Gerade jetzt, wenn die Tage kürzer werden, rückt die künstliche Beleuchtung in den Vordergrund. Ob in Büro, Labor oder Werkshalle - nur optimale Lichtverhältnissen können dazu beitragen, Unfälle zu verhüten. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.
"Die richtige Beleuchtung hilft, Stolper- und Rutschgefahren frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden. Darüber hinaus hat Licht einen wichtigen Einfluss auf die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter", sagt Gerold Soestmeyer, Leiter des Fachausschusses Beleuchtung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Eine gute Beleuchtung trägt dazu bei, die Augen zu schonen, vorzeitiger Ermüdung vorzubeugen und die Aufmerksamkeit zu erhalten. Dabei sollte die Beleuchtung auf die jeweilige Arbeit abgestimmt werden.
"Man sollte bei der Beleuchtung der Arbeitsplätze auch beachten, dass die Sehkraft mit zunehmendem Alter nachlässt und damit die Anforderungen an die Beleuchtung steigen. Das betrifft sowohl die Beleuchtungsstärke als auch die Blendungsbegrenzung", so Soestmeyer weiter.
Die richtige Beleuchtung hängt von mehreren Faktoren ab. Optimal ist ausreichendes Tageslicht an allen Arbeitsplätzen. Ist dies nicht möglich, sollten die Lichtverhältnisse mittels künstlicher Lichtquellen verbessert werden. Dabei spielen Art und Dauer der Tätigkeit, das individuelle Sehvermögen und das Alter des Beschäftigten eine Rolle. Weniger Unfälle durch gutes LichtIn Arbeitsbereichen sollte die Beleuchtungsstärke grundsätzlich nicht unter 200 Lux liegen. Bei besonderen Gefährdungen wie Umgang mit spitzen, scharfen, sich bewegenden oder heißen Gegenständen sollte die Beleuchtungsstärke mindestens 300 Lux bis 500 Lux betragen, um Unfallgefahren zu vermeiden.
Im Allgemeinen gilt eine Arbeitsstätte als gut beleuchtet wenn:
Weiterführende Informationen enthält die BG-Regel "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten" (BGR 131-1 und 131-2) und die Arbeitsstättenregel ASR A3.4/3.
Praxishilfen zum ThemaDiese Praxishilfen zum Thema können Sie als Einzeldownload erwerben: Für PREMIUM-User ist der Zugriff auf alle Praxishilfen frei. Sie sind noch kein PREMIUM-User? Mehr Informationen hier. Produktempfehlung
|
|




Die neue Arbeitsstättenverordnung