Arbeitsstättensicherheit Endlich Rechtssicherheit: Gültigkeit der alten Arbeitsstätten-Richtlinien verlängert!News | 15.07.2010 Im August 2010 sollten die alten Arbeitsstätten-Richtlinien außer Kraft treten. Dafür sorgte § 8 ArbStättV, wonach die alten Arbeitsstätten-Richtlinien längstens für eine Übergangszeit von 6 Jahren gelten sollten. Da die als Ersatz geplanten neuen Arbeitsstätten-Regeln allerdings nicht rechtzeitig vorliegen, wurde die Frist nun bis Ende 2012 verlängert.
Der mit der Verabschiedung der neuen Arbeitsstättenverordnung 2004 eingerichtete Ausschuss für Arbeitsstätten hatte die Aufgabe, die bereits 1974 festgelegten Arbeitsstätten-Richtlinien zu überarbeiten und in neue Arbeitsstätten-Regeln zu überführen. In § 8 ArbStättV wurde hierfür eine Übergangszeit von 6 Jahren festgelegt. Als Konsequenz hieraus wäre die Gültigkeit der bisherigen Arbeitsstätten-Richtlinien im August 2010 abgelaufen. Diese Regelung sorgt seit einiger Zeit bereits für erhebliche Unsicherheit..
Am 9. Juli 2010 hat der Bundesrat die drohende Unsicherheit für Betriebe nun beendet und im Bundesrat beschlossen, die Gültigkeit der alten Arbeitsstätten-Richtlinien bis maximal 31.12.2012 zu verlängern, sofern sie nicht von neuen Arbeitsstätten-Regeln ersetzt wurden.
Allerdings ist zu beachten, dass es bereits bestehende neue Technische Regeln für Arbeitsstätten gibt, die veröffentlicht wurden und von Betrieben bereits angewendet werden müssen. Einige von Ihnen ersetzen bereits alte Arbeitsstätten-Richtlinien.
Bis jetzt wurden erst folgende sechs Arbeitsstätten-Regeln veröffentlicht.
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