|
Arbeitsstättensicherheit
News | 05.01.2012
Welche Anforderungen müssen Fluchtwege und Erste Hilfe-Räume erfüllen? Um den Unternehmen in dieser Frage zu helfen, gibt es die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.3 und ASR A4.3. Im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 28. Dezember 2011 wurden nun die aktuellen Änderungen und Ergänzungen der beiden ASR veröffentlicht, welche die bisher gültigen Arbeitsstätten-Richtlinien abgelöst haben. Wir fassen für Sie die Inhalte der ASR A2.3 und ASR A4.3 zusammen und geben Ihnen einen Überblick über die aktuellen Änderungen.
Am 28. Dezember 2011 wurden im GMBl (2011, Nr. 54, S. 1090) die aktuellen Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ und der ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ veröffentlicht. Die ASR A2.3 ersetzte seinerzeit die bis dahin gültige Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 17/1,2 „Verkehrswege“ in Bezug auf die Gestaltung der Fluchtwege und Notausgänge. Die ASR 38/2 „Sanitärräume“ und ASR 39/1,3 „Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ wurden komplett durch die ASR A4.3 ersetzt.
Inhalte der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ Die ASR A2.3 konkretisiert die Anforderungen des § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung bezüglich des Einrichtens und Betreibens von Fluchtwegen und Notausgängen. Zudem erhält man Informationen für das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen:
- Generelle Informationen über Begrifflichkeiten wie z. B. Fluchtweglänge, Gefährdungsbeurteilung, gefangener Raum, gesicherter Raum, Räumungsübung, usw.
- Daten zur maximal zulässigen Länge und zur Mindestbreite von Fluchtwegen.
- Kennzeichnung von Fluchtwegen (Sicherheitsleitsystem) und Notausgängen
- Ausrüstung von Fluchtwegen mit Sicherheitsbeleuchtung: Hierbei wird geklärt, ab wann eine Sicherheitsbeleuchtung notwendig ist.
- Entscheidungshilfe: Ab wann ist das Erstellen eines Flucht- und Rettungsplans notwendig? Welche Standorte müssen graphisch dargestellt werden? Was sind die Pflichten des Arbeitgebers?
Inhalte der ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ Die ASR A4.3 stellt eine Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung in Bezug auf die in § 3a Abs. 1 sowie § 4 Abs. 5, § 6 Abs. 4 beschriebenen Anforderungen an Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe dar. Im Folgenden finden Sie einige der behandelten Themen:
- Begriffsbestimmungen im Bereich Erste Hilfe wie z. B.: Erste-Hilfe-Räume, Meldeeinrichtungen, Notfall, Notruf, Rettungstransportmittel, Rettungsgeräte
- Tabelle mit der Anzahl der benötigten Verbandkästen für verschiedene Betriebsarten
- Hinweise zur benötigten Einrichtung im Bereich Erste Hilfe. Hier werden Empfehlungen zum Einsatz von Rettungstransportmitteln und Rettungsgeräten gegeben
- Ausstattung von Erste-Hilfe-Räumen
- Bauliche Anforderungen an Erste-Hilfe-Räume
- Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Räumen
Überblick über die Änderungen Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen der ASR A2.3 und ASR A4.3:
ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“:
- Das Inhaltsverzeichnis wurde um den Punkt 10 „Ergänzende Anforderungen für Baustellen“ ergänzt.
- Der Fußnotentext zum Wort „Arbeitsstättenregel“ wurde gestrichen.
- In der Aufzählung entfällt nun der Punkt „Baustellen“.
ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“:
- Das Inhaltsverzeichnis wurde um den Punkt 8 „Ergänzende Anforderungen für Baustellen“ ergänzt.
- Beim Punkt 2 „Anwendungsbereich“ entfällt nun der Aspekt Baustellen, welcher ursprünglich zu einem späteren Zeitpunkt eingefügt werden sollte.
- Der Punkt 8 „Ergänzende Anforderungen für Baustellen“ wurde hinzugefügt. Er enthält eine Tabelle mit Informationen darüber, wie viele Verbandskästen auf Baustellen mindestens vorhanden sein müssen. Zusätzlich enthält er Informationen über das Benötigen eines Erste-Hilfe-Raums auf Baustellen und zum Transport von verletzten und erkrankten Beschäftigten.
Sie müssen Flucht und Rettungspläne erstellen und haben immer noch nicht die passende Lösung? Erstellen Sie ab sofort Flucht- und Rettungspläne schnell und übersichtlich mit unserer Software Fluchtplan Direkt – und das konkurrenzlos günstig! >> mehr Informationen
Für PREMIUM-User ist der Zugriff auf alle Praxishilfen frei.
 Sie sind noch kein PREMIUM-User? >> Mehr Informationen
Für PREMIUM-User ist der Zugriff auf alle Rechtsvorschriften frei.
 Sie sind noch kein PREMIUM-User? >> Mehr Informationen
lm
|