Arbeitsstättensicherheit Unfallrisiko kraftbetätigte Tore - Wenn Rolltore zur Gefahr werdenNews | 20.03.2010 Rolltore bergen eine hohe Unfallgefahr. Insbesondere durch Schnelllauftore werden immer wieder Fußgänger schwer verletzt, die sich in der Gefahrenzone aufhielten. Eine Gefährdungsbeurteilung ist hier unabdingbar, um das Unfallrisiko an Rolltoren zu minimieren.
Ergibt Ihre Gefährdungsbeurteilung, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Personen durch das Rolltor verletzt werden können, sind Sie verpflichtet zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen. Dies ist auch notwendig, wenn das Rolltor die aktuell vorgeschriebenen Sicherheitskriterien erfüllt. Eine zusätzliche Schutzmaßnahme kann z.B. ein Bewegungsmelder sein, der verhindert, dass das Rolltor sich bereits schließt obwohl sich noch Personen im Gefahrenbereich aufhalten.
Rechtliche Grundlage für das Betreiben von kraftbetätigten Toren ist hier die Arbeitsstättenregel ASR A1.7. Die Hauptschließkante kraftbetätigter Tore muss z.B. durch eine Schaltleiste mit Kraftbegrenzung gesichert sein. Nach ASR A1.7 ist das Nachprüfen der Kraftbegrenzung nun Bestandteil der wiederkehrenden Prüfung.
Ausführliche Informationen zum sicheren Betreiben von kraftbetätigten Toren können Sie in dem Beitrag "Wie im Freien Fall - Unfälle durch schließende Rolltore" von Karla Neubert lesen. Diesen finden Sie auf der Internetseite der BGN.
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