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28.10.2009_Weniger_Unfaelle_durch_besseres_Licht
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Arbeitsstättensicherheit

Weniger Unfälle durch besseres Licht

News | 28.10.2009

Vor allem jetzt, wenn die Tage kürzer werden und die Abenddämmerung früh hereinbricht, spielt die künstliche Beleuchtung eine große Rolle. Nur optimale Lichtverhältnisse in Büros, Werkshallen und Laboratorien beugen Unfällen vor. Denn Stolperfallen und Rutschgefahren verbergen sich überall und können nur durch richtige Beleuchtung rechtzeitig erkannt und verhindert werden.

Zudem wirken sich optimale Lichtverhältnisse auf die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter positiv aus. Durch gute Beleuchtung werden die Augen geschont, es wird gegen Ermüdung vorgebeugt und die Aufmerksamkeit der Mitarbeiter bleibt erhalten. Dabei sollten die Lichtverhältnisse auf jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit abgestimmt sein.

Ausreichend, an allen Arbeitsplätzen, ist Tageslicht, falls dies nicht möglich ist, sollten die Lichtverhältnisse mit Hilfe künstlicher Lichtquellen verbessert werden. Dabei empfiehlt es sich die Art und Dauer der Beschäftigung, das Sehvermögen und das Alter des Mitarbeiters zu berücksichtigen.

Die Lichtstärke an normalen Arbeitsplätzen sollte 200 Lux nicht überschreiten. In gefährdeten Arbeitsbereichen, die Umgang mit spitzen, scharfen und heißen Gegenständen haben, liegt die Beleuchtungsintensität bei 300 bis 500 Lux, um durch bessere Sicht das Unfallrisiko zu minimieren.

Eine Arbeitsstätte gilt als gut beleuchtet, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:

  • Arbeitsbereiche, Aufenthaltsräume und Verkehrswege sind ausreichend erhellt
  • Arbeitsbereiche sind auf das individuelle Sehvermögen der Mitarbeiter und deren Tätigkeit angepasst (feine Montagearbeitern erfordern eine Beleuchtungsstärke zwischen 500 und 1500 Lux)
  • Helligkeit der Decke und den Wänden ist gleichmäßig verteilt
  • Blendung und Schatten vermeiden
  • Lampen mit geeigneter Lichtfarbe und Farbwiedergabe gebrauchen (hilfreich zur Erkennung der Sicherheitsfarben).

Nähere Informationen erhalten Sie in der BG-Regel „Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten" (BGR 131-1 und 131-2) und im Internet.

 

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