Arbeitsstättensicherheit Neue Arbeitsstättenregel ASR A1.7 Türen und Tore veröffentlichtNews | 03.12.2009 Die neu veröffentlichte Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Türen und Toren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 sowie insbesondere in den Punkten 1.7 und 2.3 Abs. 2 des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung neu.
Die ASR A1.7 gilt für das Einrichten und Betreiben von Türen und Toren in Gebäuden und auf dem Betriebsgelände sowie in vergleichbaren betrieblichen Einrichtungen, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben.
Mit der neuen Arbeitsstättenregel ASR A1.7 hat der Ausschuss für Arbeitsstätten grundlegende Inhalte der BGR 232 „Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore“ des Fachausschusses „Bauliche Einrichtungen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Anwendung des Kooperationsmodells (BArbBl. 6/2003 S. 48) als ASR in sein Regelwerk übernommen.
Mit Inkrafttreten der ASR A1.7 treten folgende bisherige Arbeitsstättenrichtlinien außer Kraft
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