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Arbeitsstättensicherheit
News | 23.06.2010
Heute wurden im Gemeinsamen Ministerialblatt durch das Innenministerium gleich mehrere neue Arbeitsstättenregeln – und besonders – die neue ASR A3.5 Raumtemperatur veröffentlicht. Diese von Betriebsräten und Arbeitsschützern lange erwartete Regel hat für Ihr Unternehmen große Brisanz.
Änderungen durch die ASR A3.5 "Raumtemperatur"
Ab sofort gilt:
- Erstmalig gibt es verbindliche Obergrenzen der tolerierbaren Raumtemperatur, die Ihre Mitarbeiter künftig einfordern können – unter Umständen müssen Sie sogar Hitzefrei gewähren!
- Sie müssen neue Schutzmaßnahmen vor zu hohen Raumtemperaturen treffen, die Sie aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung heraus bestimmen und die Sie ab sofort aus organisatorischen, technischen oder baulichen Maßnahmen auswählen müssen!
- Und: Jetzt ist eine neue Methodik der Temperaturmessung verpflichtend. Messungen nach dem bisherigen Verfahren sind unbrauchbar!
Das bedeutet für Sie: Ab sofort müssen Sie für die Gefährdungsbeurteilung, den Betrieb und die Prüfung von Arbeitsstätten die geänderten Vorgaben und Konkretisierungen der neuen Technischen Regeln anwenden!
Unsere Empfehlung
Im diesem Praxishandbuch finden Sie detaillierte Erläuterungen zu den neuen Regelungen, u.a.:
- Checklisten und Hilfestellungen zur neuen Technischen Regel ASR A3.5 "Raumtemperaturen",
- wertvolle Hinweise zur Anpassung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen,
- zeitsparende Tipps und Anleitungen zu den nötigen Schutzmaßnahmen vor hohen Temperaturen,
- zahlreiche praxisorientierte Organisationshilfen zu sämtlichen weiteren Vorschriften.
Mehr Informationen erhalten Sie hier.
bdt
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