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23.06.2010_ASR_Raumtemperaturen
© matchka/PIXELIO

Arbeitsstättensicherheit

Neue ASR A3.5 in Kraft: Gibt es ab morgen Hitzefrei für Ihre Mitarbeiter?

News | 23.06.2010

Heute wurden im Gemeinsamen Ministerialblatt durch das Innenministerium gleich mehrere neue Arbeitsstättenregeln – und besonders – die neue ASR A3.5 Raumtemperatur veröffentlicht. Diese von Betriebsräten und Arbeitsschützern lange erwartete Regel hat für Ihr Unternehmen große Brisanz.

 

Änderungen durch die ASR A3.5 "Raumtemperatur"

Ab sofort gilt:

  • Erstmalig gibt es verbindliche Obergrenzen der tolerierbaren Raumtemperatur, die Ihre Mitarbeiter künftig einfordern können – unter Umständen müssen Sie sogar Hitzefrei gewähren!
  • Sie müssen neue Schutzmaßnahmen vor zu hohen Raumtemperaturen treffen, die Sie aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung heraus bestimmen und die Sie ab sofort aus organisatorischen, technischen oder baulichen Maßnahmen auswählen müssen!
  • Und: Jetzt ist eine neue Methodik der Temperaturmessung verpflichtend. Messungen nach dem bisherigen Verfahren sind unbrauchbar!

Das bedeutet für Sie: Ab sofort müssen Sie für die Gefährdungsbeurteilung, den Betrieb und die Prüfung von Arbeitsstätten die geänderten Vorgaben und Konkretisierungen der neuen Technischen Regeln anwenden!

 

Unsere Empfehlung

Abb._1180Die neue Arbeitsstättenverordnung

Im diesem Praxishandbuch finden Sie detaillierte Erläuterungen zu den neuen Regelungen, u.a.:

  • Checklisten und Hilfestellungen zur neuen Technischen Regel ASR A3.5 "Raumtemperaturen",
  • wertvolle Hinweise zur Anpassung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen,
  • zeitsparende Tipps und Anleitungen zu den nötigen Schutzmaßnahmen vor hohen Temperaturen,
  • zahlreiche praxisorientierte Organisationshilfen zu sämtlichen weiteren Vorschriften.


Mehr Informationen erhalten Sie hier.

 

bdt

 

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