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Arbeitsstättensicherheit Sicherheit in ArbeitsstättenNews | 28.10.2009 Sicherheit und Gesundheitsschutz – wichtige Punkte für Beschäftigte in Arbeitsstätten. Gesetzlich geregelt werden diese bedeutenden Aspekte in der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV). Diese wendet sich insbesondere an Arbeitgeber und beinhaltet Festlegungen für das Betreiben und richtige Einrichten von Arbeitsstätten.
Statistiken belegen es: ein erheblicher Teil von Unfällen passiert bei der Benutzung von Arbeitsstätten. An erster Stelle der Unfallverursacher stehen Fußböden, Verkehrswege und Treppen – und bilden somit die Unfallschwerpunkte. Damit dies vermindert oder sogar verhindert werden kann, liefert die Verordnung Anweisungen und Hilfestellungen für das Einrichten und Führen von Arbeitsstätten.
Die Arbeitsstättenverordnung soll helfen, Arbeitsstätten menschengerecht und weitestgehend unfallsicher zu gestalten. Besonders gefordert werden z. B. geeignete Pausen- und Bereitschaftsräume oder Unterkünfte für Beschäftigte, daneben werden weitere Anforderungen, wie bauliche Voraussetzungen oder Schutzmaßnahmen vor Gefahren, an die Arbeitsbedingungen gestellt. Praktische Unterstützung zur Umsetzung der AnforderungenKonkretisiert wird die Arbeitsstättenverordnung, auf untergesetzlicher Ebene, durch die Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln – ASR), diese werden auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht.
Weitere Informationen zur Arbeitsstättenverordnung erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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