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11.04.2010_MRL_Umwelt_als_Schutzziel
© Uwe Steinbrich/PIXELIO

Betriebssicherheit

Änderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - Umwelt als neues Schutzziel

News | 11.04.2010

Seit 29.12.2009 gilt die Maschinenrichtlinie (MRL). Bereits im Vorfeld wurden künftige Änderungen in der Richtlinie 2009/127/EG beschlossen, die bis zum 15.06.2011 in nationales Recht umzusetzen sind. Diese Änderungs-Richtlinie soll dazu beitragen, die mit der Verwendung von Pestiziden verbundenen Risiken zu minimieren. Es geht dabei erstmals um die Risiken für die Umwelt.

 

Die Änderungsrichtlinie 2009/127/EG betrifft allerdings nicht alle Maschinen, die unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, sondern lediglich solche Maschinen, die zur Ausbringung von Pestiziden bestimmt sind. Dazu zählen sowohl selbstfahrende Maschinen, als auch auf einem Fahrzeug montiere, ortsfeste oder tragbare. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Maschinen für den gewerblichen Gebrauch bestimmt sind.

 

Ziel der Änderungs-Richtlinie ist es, dass Maschinen so konstruiert und gebaut werden, "dass sie ohne unbeabsichtigte Exposition der Umwelt gegenüber Pestiziden betrieben, eingerichtet und gewartet werden können".

 

Zudem werden weitere Einzelheiten zu folgenden Bereichen festgelegt:

  • Bedienung und Überwachung
  • Füllung und Entleerung
  • Ausbringen von Pestiziden
  • Wartung
  • Kontrollen
  • Kennzeichnung von Düsen, Filtern und Sieben
  • Angabe des verwendeten Pestizids
  • Betriebsanleitung


Die erstmalige Einbeziehung der Umwelt in die Schutzziele der Maschinenrichtlinie stellt einen Meilenstein dar. Möglich, dass vergleichbare Erweiterungen für andere Maschinen folgen.

 

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bdt