Betriebssicherheit Betriebsanweisungen knapp und kompetent gestaltenNews | 08.09.2010 Betriebsanweisungen sind der vielleicht wichtigste Baustein des betrieblichen Unterweisungssystems. Knapp und kompetent fassen sie alle Informationen zusammen, die die Arbeitnehmer tagtäglich für den Umgang mit Gefahrstoffen, Maschinen, biologischen Arbeitsstoffen sowie für bestimmte Verfahren und Tätigkeiten benötigen.
Aufbau einer BetriebsanweisungBetriebsanweisungen sollten so knapp und so präzise wie möglichst formuliert werden. Ein Umfang von maximal zwei DIN-A4-Seiten hat sich bewährt. Symbole, Gebots- und Verbotszeichen machen die Darstellung lebendig und übersichtlich.
Denken Sie daran, Ihre Kollegen ganz konkret und anschaulich auf ihren Arbeitsplatz hin anzusprechen. Vermeiden Sie es dabei, „amtsdeutsch“ zu schreiben. Besser ist es, stichpunktartig jeden einzelnen Arbeitsschritt aufzulisten z. B.:
Schreiben Sie kurze, knappe Sätze und verwenden Sie einfache Begriffe. Vermeiden Sie die bloße Wiederholung von Vorschriftentexten. Nennen Sie bei Gefahrstoffen immer (auch) die Bezeichnungen, unter denen Ihre Kollegen mit dem Stoff umgehen.
Scheuen Sie sich nicht, wichtige Regeln mehrfach zu wiederholen. Falls es prägnante Merksprüche gibt, können Sie auch diese einsetzen – z. B. für die Laborarbeit: „Erst das Wasser, dann die Säure, sonst geschieht das Ungeheure“.
Solche Regeln vergisst man garantiert nicht! Schreiben Sie z. B. bei Elektroarbeiten nicht nur: „Immer die fünf Sicherheitsregeln beachten“, sondern benennen Sie diese konkret: „Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, erden und kurzschließen, gegen benachbarte spannungsführende Teile abdecken“. Erst die Wiederholung schafft Sicherheit!
Formell ist nicht vorgeschrieben, in welchen Farben Rahmen und Querbalken der Formulare zu halten sind. Verwenden Sie aber zu bestimmten Themen innerhalb Ihres Betriebes einheitliche Farben. Verbreitet ist folgende Zuordnung:
Welche Betriebsanweisungen brauchen Sie?Man unterscheidet Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen, für den Umgang mit Maschinen und Geräten, für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen, für Verfahren und Tätigkeiten. Oft stellt sich dabei die Frage, ob man gemeinsame Betriebsanweisungen für verschiedene Gefährdungsarten oder Einzelbetriebsanweisungen für jede Gefährdungsart erstellen sollte.
Wenn für eine Tätigkeit z. B. Betriebsanweisungen nach der Gefahrstoffverordnung und nach der Biostoffverordnung notwendig sind, kann es sinnvoll sein, diese in einer Betriebsanweisung zusammenzufassen. Allerdings besteht die Gefahr, eine Betriebsanweisung mit zu vielen Informationen zu überfrachten und damit schwer verständlich zu machen. Überlegen Sie im Einzelfall genau, was für Sie sinnvoll ist.
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