Betriebssicherheit Die neue Maschinenrichtlinie: Hinweise für die betriebliche PraxisNews | 31.01.2009 Ab 29.12.2009 gilt die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ziel dieser neuen Richtlinie ist es, basierend auf den Erfahrungen mit dem bisherigen Recht, die Anwendung der Vorschriften zu verbessern.
Die BG Bahnen hat in Ihrem Mitteilungsblatt „das warnkreuz“ den Beitrag „Neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Hinweise für die betriebliche Praxis“ veröffentlicht. Darin finden Sie einen Kurzüberblick über die Neuerungen, die sich aus der neuen Maschinenrichtlinie ergeben.
Den Beitrag „Neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Hinweise für die betriebliche Praxis“ können Sie auf der Internetseite der BG Bahnen herunterladen.
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