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17.06.2010_Explosionsgefahr_durch_brennbare_Reiniger
© Thorben Wengert/PIXELIO

Betriebssicherheit

So vermeiden Sie gefährliche Ex-Atmosphäre in Ihrer Kfz-Werkstatt

News | 17.06.2010

Neben den alltäglichen Serviceaufgaben zählen auch Reinigungsarbeiten zu den Aufgaben jeder Kraftfahrzeug-Instandhaltung. Dabei kommen unterschiedliche u.a auch brennbare Reiniger zum Einsatz. Aufgrund der daraus resultierenden Brand- und Explosionsgefahr müssen Sie zwingend den gefahrlosen Umgang mit brennbaren Reinigungsmitteln sicherstellen und hierzu grundlegende Vorgehensweisen festlegen.

 

Der Brand- und Explosionsschutz ist grundlegend in der Betriebssicherheits- und Gefahrstoffverordnung geregelt.
Zusätzlich zu beachten sind die folgenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit und für Gefahrstoffe:

Um das Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre zu verhindern, müssen folgende Stoffeigenschaften berücksichtigt werden:

  • Flammpunkt
  • der untere Explosionspunkt (UEP) und obere Explosionspunkt (OEP)
  • die untere und obere Explosionsgrenze (UEG und OEG)

Nicht nur die Stoffeigenschaften, sondern auch die Art der Verarbeitung (Verspritzen, Versprühen, Verdampfen, Kondensation) spielen beim Zustandekommen einer Ex-Atmosphäre eine große Rolle. Bitte beachten Sie:

  • Nach Freisetzung von brennbaren Druckgasen ist immer mit einer Ex-Atmosphäre zu rechnen.
  • Sind Tröpfchen- und Teilchengröße kleiner als 1mm besteht ebenfalls die Gefahr einer explosionsfähigen Atmosphäre.

Das Entstehen einer Ex-Atmosphäre kann nur dann verhindert werden, wenn Sie alle der folgenden Anwendungsbedingungen einhalten:

1. Primärer Explosionsschutz (Vermeiden einer explosionsfähigen Atmosphäre)

  • Spritzzeit max. 10s
  • Verdunstungsfläche auf 1m² beschränken
  • hohe elektrische Ruheleitfähigkeit >1000pS/m
  • nicht brennbares Treibgas
  • Luftwechselrate beachten!

Wenn Sie diese Anwendungsbedingungen beachten, ist nicht mit einer Ex-Atmosphäre zu rechnen. Im Falle der Nicht-Beachtung einer der o.g. Punkte, müssen Sie mit der Entstehung von Ex-Atmosphäre rechnen. In diesem Fall sind im Rahmen des Explosionsschutzkonzepts entsprechende Maßnahmen zu treffen. Diese Maßnahmen sind im Explosionsschutzdokument und in der Betriebsanweisung festzuhalten!

2. Sekundärer Explosionsschutz (Zündquellen vermeiden)

  • Schalten Sie während der Reinigung den Motor des Fahrzeugs ab!
  • Keine heißen Oberflächen!
  • Keine Funken in elektrischen Geräten!
  • ...

Der DIN EN 1127-1 können weitere Informationen über sicherheitstechnische Festlegungen entnommen werden.

 

Eine detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise beim Umgang mit brennbaren Reinigern in der Kfz-Instandhaltung finden Sie im Infoblatt 048 der Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd.

 

 

BG Metall/sol