Betriebssicherheit So vermeiden Sie gefährliche Ex-Atmosphäre in Ihrer Kfz-WerkstattNews | 17.06.2010 Neben den alltäglichen Serviceaufgaben zählen auch Reinigungsarbeiten zu den Aufgaben jeder Kraftfahrzeug-Instandhaltung. Dabei kommen unterschiedliche u.a auch brennbare Reiniger zum Einsatz. Aufgrund der daraus resultierenden Brand- und Explosionsgefahr müssen Sie zwingend den gefahrlosen Umgang mit brennbaren Reinigungsmitteln sicherstellen und hierzu grundlegende Vorgehensweisen festlegen.
Der Brand- und Explosionsschutz ist grundlegend in der Betriebssicherheits- und Gefahrstoffverordnung geregelt.
Um das Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre zu verhindern, müssen folgende Stoffeigenschaften berücksichtigt werden:
Nicht nur die Stoffeigenschaften, sondern auch die Art der Verarbeitung (Verspritzen, Versprühen, Verdampfen, Kondensation) spielen beim Zustandekommen einer Ex-Atmosphäre eine große Rolle. Bitte beachten Sie:
Das Entstehen einer Ex-Atmosphäre kann nur dann verhindert werden, wenn Sie alle der folgenden Anwendungsbedingungen einhalten: 1. Primärer Explosionsschutz (Vermeiden einer explosionsfähigen Atmosphäre)
Wenn Sie diese Anwendungsbedingungen beachten, ist nicht mit einer Ex-Atmosphäre zu rechnen. Im Falle der Nicht-Beachtung einer der o.g. Punkte, müssen Sie mit der Entstehung von Ex-Atmosphäre rechnen. In diesem Fall sind im Rahmen des Explosionsschutzkonzepts entsprechende Maßnahmen zu treffen. Diese Maßnahmen sind im Explosionsschutzdokument und in der Betriebsanweisung festzuhalten! 2. Sekundärer Explosionsschutz (Zündquellen vermeiden)
Der DIN EN 1127-1 können weitere Informationen über sicherheitstechnische Festlegungen entnommen werden.
Eine detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise beim Umgang mit brennbaren Reinigern in der Kfz-Instandhaltung finden Sie im Infoblatt 048 der Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd.
BG Metall/sol
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