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09.08.2010_Explosionsschutz_beim_umgang_mit_brennbaren_Reinigern_in_KFZ-Werkstaetten
© Pan/PIXELIO

Betriebssicherheit

Downloadbare Broschüre zum Explosionsschutz beim Umgang mit brennbaren Reinigern in KFZ-Werkstätten

News | 09.08.2010

Entsprechend ihres natürlichen Verschleißes müssen Kraftfahrzeuge regelmäßig gewartet und instandgesetzt werden. Dabei müssen in einer Vielzahl der Fälle Reinigungsarbeiten von Bauteilen bis hin zum Säubern von Sitzpolstern vorgenommen werden. Der Einsatz von Reinigungsmitteln (z. B. wässrige- sowie niedrig- und hochsiedende Reiniger auf Lösemittelbasis (Bremsen- oder Universalreiniger)) ist dabei nicht unproblematisch.

 

 

Gerade im KFZ-Gewerbe müssen beim Einsatz von Reinigungsmitteln die zentralen Bestimmungen der BetrSichV und GefStoffV zum Explosionsschutz beachtet werden. Die Konkretisierung dieser Verordnungen erfolgt durch zusätzlich durch folgenden Technische Regeln:

Die grundlegenden Vorgehensweisen beim Umgang mit brennbaren Reinigern in der Kfz-Instandhaltung zeigt jetzt ein Fachausschuss-Informationsblatt der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auf. Dieses geht auf die

  • Brand- und Explosionsgefährdungen
  • Maßnahmen zur Vermeidung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre
  • Substitution nach Gefahrstoffverordnung
  • Missbrauch und Verantwortung

detailliert ein.

Ein Abfrageschema hilft allen Verantwortlichen bereits im Vorfeld die Bildung einer gefährlichen, explosionsfähigen Atmosphäre zu verhindern. Das Fachausschuss-Informationsblatt "Explosionsschutz beim Umgang mit brennbaren Reinigern in der KFZ-Werkstatt" kann als PDF kostenlos heruntergeladen werden.

 

 

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kab