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17.06.2010_Fluessigasbehaelter_Ex-Schutz
© W. Broemme/PIXELIO

Betriebssicherheit

Gefährliche Explosionsgefahr an Flüssiggastanks – Reichen Ihre Schutzmaßnahmen?

News | 17.06.2010

Flüssiggas ist sehr leicht entzündlich und hat eine niedrige Explosionsgrenze. Damit Ihnen keinerlei Gefahr bei Arbeiten an Flüssiggasanlagen droht, müssen Sie unbedingt diese vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen einhalten!

 

 

Folgende Schutzmaßnahmen müssen bei der Aufstellung und beim Betrieb von Flüssiggastanks grundsätzlich eingehalten werden:

  • In Durchgängen, Durchfahrten, auf bestimmten Verkehrswegen sowie auf Rettungswegen ist es strengstens verboten Flüssiggastanks aufzustellen
  • Damit kein Unbefugter Zugriff auf den Behälter hat, muss z.B. eine Umzäunung angebracht werden!
  • Es ist ein Schutzabstand von mind. 1m zu Gebäuden und Wänden einzuhalten, um den Flüssiggastank für die Bedienung und Wartung zugänglich zu machen, sowie die erforderliche Umlüftung zu gewährleisten!
  • Flüssigkeitsgastanks müssen einen Schutzabstand von mind. 5 m von Brandlasten (brennbare Stoffe, Holzstapel etc.) haben!

Da bei jedem Befüllen des Behälters Flüssiggas austritt muss das Entstehen einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre unbedingt verhindert werden. Das heißt für Sie:

  • Vermeiden Sie unbedingt jegliche Zündquellen!
  • Erstellen Sie ein Explosionsschutzdokument auf Grundlage Ihrer Gefährdungsbeurteilung
  • Legen Sie explosionsgefährdete Bereiche (Ex-Zonen) fest!
  • Ergreifen Sie notwendige Sicherheitsmaßnahmen!

In der Mai/Juni-Ausgabe des BGN-Magazins „akzente“ (auf Seite 22) finden Sie einen detaillierten Fachbeitrag, in dem die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen sowie die Zoneneinteilung kompakt und übersichtlich aufgelistet und erläutert werden.

 

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BGN/sol