Betriebssicherheit Gefährliche Explosionsgefahr an Flüssiggastanks – Reichen Ihre Schutzmaßnahmen?News | 17.06.2010 Flüssiggas ist sehr leicht entzündlich und hat eine niedrige Explosionsgrenze. Damit Ihnen keinerlei Gefahr bei Arbeiten an Flüssiggasanlagen droht, müssen Sie unbedingt diese vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen einhalten!
Folgende Schutzmaßnahmen müssen bei der Aufstellung und beim Betrieb von Flüssiggastanks grundsätzlich eingehalten werden:
Da bei jedem Befüllen des Behälters Flüssiggas austritt muss das Entstehen einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre unbedingt verhindert werden. Das heißt für Sie:
In der Mai/Juni-Ausgabe des BGN-Magazins „akzente“ (auf Seite 22) finden Sie einen detaillierten Fachbeitrag, in dem die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen sowie die Zoneneinteilung kompakt und übersichtlich aufgelistet und erläutert werden.
Praxishilfen zum ThemaDiese Praxishilfen zum Thema können Sie als Einzeldownload erwerben:
Für PREMIUM-User ist der Zugriff auf alle Praxishilfen frei. Sie sind noch kein PREMIUM-User? Mehr Informationen hier. Produktempfehlung
|
|




Die neue Betriebssicherheitsverordnung
