Suche

Das Arbeitsschutzportal mit allen Vorlagen, Praxishilfen und Vorschriften

Drucken
E-Mail
( 0 Bewertungen )
24.05.2010_optische_Strahlung_JUREC
© JUREC/PIXELIO

Betriebssicherheit

Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung am Arbeitsplatz (OStrV)

News | 17.05.2010

Das Kabinett der Bundesregierung hat am 29. April 2010 den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Verordnungsentwurf zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OstrV) beschlossen. Der Entwurf setzt die europäischen Arbeitsschutz-Richtlinie 2006/25/EG zur künstlichen optischen Strahlung in deutsches Recht um.

 

 

Der Verordnungsentwurf wurde bereits als Bundesrat-Drucksache 262/10 veröffentlicht. Nun sieht das weitere Rechtsetzungsverfahren eine Beratung und Zustimmung durch den Bundesrat vor. Es wird damit gerechnet, dass die Verordnung noch im Sommer 2010 Inkraft tritt.

 

Durch die Verordnung, die auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes erlassen wird, soll eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei beruflichen Tätigkeiten mit Exposition durch gefährliche künstliche optische Strahlung (z.B. Infrarot- und Ultraviolett-Strahlung; Laserstrahlung) erreicht werden. Durch die Umsetzung der Verordnung in den Betrieben sollen künftig schwere Augen- und Hautschäden der Beschäftigten vermieden werden.

 

Vor allem Beschäftigte die Lasereinrichtungen verwenden, glühende Massen verarbeiten und Material bearbeiten (Schweißen, Trennen, Oberflächenbehandlung) sollen durch die Umsetzung der Verordnung vor schweren Gesundheitsschäden geschützt werden.

 

Den Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie hier.

 

Praxishilfen zum Thema

Diese Praxishilfen zum Thema können Sie als Einzeldownload erwerben:


Für PREMIUM-User ist der Zugriff auf alle Praxishilfen frei. Sie sind noch kein PREMIUM-User? Mehr Informationen hier.

Produktempfehlung

Abb._1179Die neue Betriebssicherheitsverordnung

Die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Änderung der BetrSichV ist die größte seit ihres Inkrafttretens und betrifft nahezu alle Unternehmen. Alle Änderungen müssen ab sofort Ihre Arbeitsschutz-Maßnahmen bestimmen! Arbeitsschutzexperten haben als Umsetzungshilfe dieses Praxishandbuch entwickelt.
>> mehr Informationen

Rechtsvorschriften



Für PREMIUM-User ist der Zugriff und Download aller Vorschriften frei. Sie sind noch kein PREMIUM-User? Mehr Informationen hier.

 

BMAS/fa

 

Kommentar hinzufügen

Ihr Name:
Titel:
Kommentar: