Betriebssicherheit Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung am Arbeitsplatz (OStrV)News | 17.05.2010 Das Kabinett der Bundesregierung hat am 29. April 2010 den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Verordnungsentwurf zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OstrV) beschlossen. Der Entwurf setzt die europäischen Arbeitsschutz-Richtlinie 2006/25/EG zur künstlichen optischen Strahlung in deutsches Recht um.
Der Verordnungsentwurf wurde bereits als Bundesrat-Drucksache 262/10 veröffentlicht. Nun sieht das weitere Rechtsetzungsverfahren eine Beratung und Zustimmung durch den Bundesrat vor. Es wird damit gerechnet, dass die Verordnung noch im Sommer 2010 Inkraft tritt.
Durch die Verordnung, die auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes erlassen wird, soll eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei beruflichen Tätigkeiten mit Exposition durch gefährliche künstliche optische Strahlung (z.B. Infrarot- und Ultraviolett-Strahlung; Laserstrahlung) erreicht werden. Durch die Umsetzung der Verordnung in den Betrieben sollen künftig schwere Augen- und Hautschäden der Beschäftigten vermieden werden.
Vor allem Beschäftigte die Lasereinrichtungen verwenden, glühende Massen verarbeiten und Material bearbeiten (Schweißen, Trennen, Oberflächenbehandlung) sollen durch die Umsetzung der Verordnung vor schweren Gesundheitsschäden geschützt werden.
Den Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie hier.
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Die neue Betriebssicherheitsverordnung
