Betriebssicherheit Gefahren lauern an jedem Arbeitsplatz – Betriebe müssen regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung erstellenNews | 11.03.2010 Viele Arbeitsplätze erscheinen auf den ersten Blick wenig gefährlich: z.B. Büro, Arztpraxis oder Verkaufstheke. Doch auch hier drohen Gesundheitsgefahren, die jeder Arbeitgeber regelmäßig ermitteln, dokumentieren und so gut wie möglich beseitigen muss
In Schwindel erregender Höhe auf Gerüsten herumzuklettern, Bäume zu fällen oder Sprengungen durchzuführen, ist ohne Zweifel ziemlich riskant. Dass die Chefs dafür sorgen müssen, dass den Arbeitern dabei nichts zustößt, sieht jeder ein. Aber was soll schon passieren, wenn man auf dem Bürostuhl sitzt, Kunden Haare frisiert oder Termine an Patienten vergibt? Welche Gefahren soll es hier schon geben, um die sich Arbeitgeber kümmern müssten? An jedem Arbeitsplatz gibt es Gesundheitsgefahren„Jeder Arbeitgeber, egal in welcher Branche und in welchem Betrieb, ist für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich“, erläutert Albrecht Liese, Leiter der Präventionsdienste der BGW. „Denn an jedem Arbeitsplatz gibt es Gesundheitsgefahren, auch wenn sie vielleicht nicht sofort ins Auge fallen.“ So kann eine Friseurin, die im Salon häufig mit Haarewaschen beschäftigt ist, ein Ekzem an den Händen bekommen. Wer den ganzen Tag am Computer sitzt, strapaziert Augen und Wirbelsäule. Arzthelferinnen oder Ärzte können eine Allergie auf Latex in medizinischen Schutzhandschuhen entwickeln. Und egal, wo man arbeitet: Überall kann man über eine hochstehende Teppichkante oder ein herumliegendes Kabel stolpern, sich das Bein brechen und wochenlang ausfallen. Die Gefährdungsbeurteilung„Deswegen ist jeder Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die potenziellen Gesundheitsgefahren in seinem Unternehmen zu erfassen und zu reduzieren“, so der BGW-Experte. „Dazu gibt es das Instrument der Gefährdungsbeurteilung. Diese muss der Unternehmer in regelmäßigen Abständen vornehmen, denn Gefahrenquellen verändern sich ja mit der Zeit.“ Wie eine Gefährdungsbeurteilung am sinnvollsten durchzuführen ist, darüber informieren die Berufsgenossenschaften die versicherten Unternehmen. Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die jedes Unternehmen engagieren muss, sind bei der praktischen Durchführung behilflich. Arbeitsunfall- und BerufskrankheitenquoteDie BGW, die Berufsgenossenschaft für die Gesundheits-, Pflege- und Sozialbranche, gehört zu den gesetzlichen Unfallversicherungen mit vergleichsweise wenig riskanten Berufen und seit jeher einer der niedrigsten Arbeitsunfall- und Berufskrankheitenquoten. Dennoch ereigneten sich im Jahr 2008 in ihrem Zuständigkeitsbereich über 55.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle und wurden knapp 9.000 Anzeigen des Verdachts auf eine Berufskrankheit gestellt. „Dies zeigt, dass es den gefahrfreien Arbeitsplatz einfach nicht gibt – auch wenn es oft so scheint“, so Albrecht Liese. Die 7 Schritte einer GefährdungsbeurteilungDie BGW empfiehlt, eine Gefährdungsbeurteilung in sieben Schritten vorzunehmen:
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