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Betriebssicherheit Genügen Ihre Altmaschinen den Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)?News | 03.12.2008 Altmaschinen bieten dem Betreiber nach wie vor einen hohen Nutzen und erfüllen immer noch die Ansprüche der modernen Fertigung. Jedoch müssen Altmaschinen für die betriebliche Nutzung den sicherheitstechnischen Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang I genügen.
Definition „Altmaschine“
Doch wie erkennt der Betreiber, ob seine Altmaschine den Bestimmungen der BetrSichV genügt? Diese Frage beantwortet Dipl.-Ing. Christoph Preuße (BGM) in der Zeitschrift "Der Betriebsleiter".
Zudem liefert er Informationen zur Gefährdungsbeurteilung, zur Beschaffenheit von Altmaschinen und zu automatischen Maschinen.
Den Beitrag „Umgang mit Altmaschinen“ finden Sie auf der Internetseite der BGM (Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd).
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Die neue Betriebssicherheitsverordnung