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Betriebssicherheit

Laserstrahlung – hilfreich und gefährlich zugleich

News | 29.10.2009

Lichtverstärkung durch stimulierte Emissionen von Strahlung – die deutsche Übersetzung für den allseits bekannten Laser. In manchen Arbeitsbereichen sind Laser heutzutage nicht mehr weg zu denken; von der Scanner-Kasse bis hin zu Materialbearbeitungslasern, Prozesse bei denen Laser ihren festen Bestandteil haben.

Es gibt die unterschiedlichsten Formen und Arten von Lasern, doch je nach ihrer Funktion und Leistung können sie durchaus potenziell gefährlich sein. Doch wenn die notwendigen Schutzmaßnahmen (sowohl technische und organisatorische, als auch persönliche) eingehalten und beachtet werden, können auch Hochleistungslaser professionell in Betrieb genommen werden.

Laserstrahlung zeichnet sich durch besondere Kennzeichnung aus:

  • Einfarbigkeit
  • kleine Strahlaufweitung
  • große Leistungsdichte

Wirkung von Laserstrahlung

Laserstrahlung kann sowohl auf das Auge, als auch auf die Haut eine schädigende Wirkung haben. Das menschliche Auge ist darauf angepasst, optische Strahlung im Bereich von 400 und 700 mm zu empfangen und umzuwandeln. Gefährlich wird Laserstrahlung im Ultravioletten und im Fernen Infrarot (IR-C), hier ist insbesondere die Hornhaut gefährdet. Noch gefährlicher wird sie im Sichtbaren und Nahen Infrarot (IR-A), denn dabei kann Laserstrahlung bis zur Netzhaut gelangen.

Auch die Haut kann schwer verletzt werden, so können z. B. bei falscher Anwendung eines Lasers, Verbrennung oder sogar Hautkrebs auftreten.

Weitere Gefahrenpotenziale durch Laserstrahlung

Im Wesentlichen besteht das größte Gefahrenpotenzial der Laserstrahlung, mit der Wirkung auf Augen und Haut. Doch es gibt auch noch einige weitere Gefahrenquellen, die beachtet werden müssen. Diese können sowohl indirekt, der Laser wirkt auf ein brennbares, explosionsgefährliches Material ein, als auch direkt sein. Denn das Gefahrenpotenzial kann auch vom Laser selbst kommen (Bestandteil von gefährlichen Stoffen…).

Gefahrenpotenziale, die zu berücksichtigen sind:

  • elektrische Spannungen und Ströme
  • elektromagnetische Strahlung
  • Röntgenstrahlung
  • brennbare, explosive Stoffe
  • krebserzeugende, infektiöse, freiwerdende Stoffe

Weitere Informationen zu diesem Thema und über die zu treffenden Schutzmaßnahmen finden Sie auf der Homepage der BGETE.

 

BGETE/br