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12.04.2010_Leitfaden_zur_MRL
Quelle: European Union

Betriebssicherheit

Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie veröffentlicht

News | 12.04.2010

Seit 29.12.2009 sind die Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anzuwenden. Im Dezember letzten Jahres hat die Europäische Kommission den ersten "Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" veröffentlicht.

 

Der Leitfaden dient als Auslegungshilfe für die Bestimmungen der Maschinenrichtlinie. Er enthält Erläuterungen zu Begriffen und Anforderungen der Maschinenrichtlinie.

 

Dadurch soll eine einheitliche Auslegung der Richtlinie erreicht werden. Der Leitfaden richtet sich insbesondere an Hersteller von Maschinen, EU-Importeure sowie die benannten Stellen und Aufsichtsbehörden - also alle, die die Maschinenrichtlinie zu beachten und anzuwenden haben.

 

Einen rechtsverbindlichen Charakter hat der Leitfaden jedoch ausdrücklich nicht! Allein die Bestimmungen der Maschinenrichtlinie bzw. ihre Umsetzungsnormen sind verbindlich anzuwenden. Der Leitfaden kann lediglich zu deren Verständnis herangezogen werden.

Inhalt des Leitfadens

Im Allgemeinen enthält der Leitfaden Erläuterungen zu den Erwägungsgründen, den einzelnen Artikeln (Verfügender Teil) sowie zu den Anhängen I und II der Maschinenrichtlinie. Zu jedem der 30 Erwägungsgründe der Maschinenrichtlinie wird im § 3 des Leitfadens Stellung genommen.

 

Darüber hinaus wird der verfügende Teil der Maschinenrichtlinie (29 Artikel) detailliert kommentiert, insbesondere solche, die im Verhältnis zu den Vorgängervorschriften Modifikationen bzw. Klarstellungen eingeführt haben (siehe Artikel 4 "Marktaufsicht" oder Artikel 7 "Konformitätsvermutung und harmonisierte Normen").

 

Von den Anhängen der Maschinenrichtlinie werden in dieser ersten Ausgabe des Leitfadens nur die Anhänge I und II kommentiert. Neben Klarstellungen im Anhang II "EG-Konformitätserklärung für eine Maschine" und "Erklärung für den Einbau einer unvollständigen Maschine" enthält der Leitfaden insbesondere umfangreiche Erläuterungen zu den "Grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen" (Anhang I).

Ausblick auf weitere Leitfäden

Noch dieses Frühjahr soll der zweite Leitfaden zur Maschinenrichtlinie veröffentlicht werden. Hier ist die Kommentierung der Anhänge III bis XI geplant.

 

Der dritte Leitfaden soll Ende 2010 erscheinen. Hier soll die Änderungs-Richtlinie 2009/127/EG der Maschinenrichtlinie erläutert werden.

 

Den ersten Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG können Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission herunterladen (bisher nur in englischer Sprache erhältlich).

 

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