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Betriebssicherheit
News | 13.12.2011
In vielen Betrieben kommen Lkw-Ladekrane zum Einsatz. Durch sie kann das, unter Umständen gesundheitsschädigende, manuelle Be- und Entladen von Fahrzeugen vermieden werden. Doch der Einsatz von Lkw-Ladekranen bringt neben vielen Vorteilen auch eine Vielzahl an Gefahren mit sich. Worauf muss beim Betreiben dieser Hilfsmittel besonders geachtet werden?
Was sind Lkw-Ladekrane? Lkw-Ladekrane sind Fahrzeugkrane im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift BGV/GUV-V D6 „Krane“. Sie werden hauptsächlich zum Be- und Entladen von Fahrzeugen eingesetzt. Das Lastmoment von Lkw-Ladekranen überschreitet 30 mt nicht und die Auslegerlänge ist nicht höher als 15 Meter. Sie können entweder mit einem Teleskop- oder einem Knickausleger ausgestattet sein. Je nach Rüstzustand und Auslegerposition können die Ladekrane unterschiedlich schwere Lasten heben. Zusätzlich können Ladekrane mit Seilwinden ausgerüstet sein, wodurch sich weitere Einsatzmöglichkeiten ergeben. Im Normalfall werden die Lasten durch Anschlagmittel wie z.B. Seile, Ketten oder Hebebänder mit dem Kranhaken verbunden.
Wer ist für den sicheren Betrieb verantwortlich? Grundsätzlich trägt der Unternehmer die Verantwortung für das Vorhandensein einer aktuellen, rechtssicheren Gefährdungsbeurteilung. Krane müssen sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Nach der Betriebssicherheitsverordnung und nach der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ soll die Prüfung regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich stattfinden. Prüfer müssen befähigte Personen sein. Zusätzlich dazu können auch Kransachverständige, die von der Berufsgenossenschaft dazu ermächtigt wurden zur Prüfung von Lkw-Ladekranen herangezogen werden. Der Kranführer muss den Kran täglich vor dessen Einsatz auf seine Funktionsfähigkeit prüfen. Mängel müssen sofort gemeldet werden, ein weiterer Betrieb des Kranes ist im Mangelfall unzulässig.
Gefahren beim Einsatz von Lkw-Ladekranen Bei der Anbringung der Last an dem Kranhaken besteht generell immer die Gefahr, dass sich die Last unbeabsichtigt aushängt. Deshalb muss in jedem Fall eine Hakensicherung verwendet werden. Die Lasten können aber auch durch den Einsatz von Lastaufnahmeeinrichtungen wie zum Beispiel Steinzangen, Vakuumhebern, Palettengabeln oder Greifern aufgenommen werden.
Die Lastaufnahmemittel müssen, wie der Kran selbst auch, mit der maximal zulässigen Tragfähigkeit gekennzeichnet sein. Auf dem Kran ist ein Tragfähigkeitsschild anzubringen, auf dem der Kranführer erkennen kann, wie schwer die aufzunehmende Last maximal sein darf. Je nach Auslegerlänge bzw. Ausladung variiert die Maximallast bei Lkw-Ladekranen.
Doch nicht nur durch herabfallende Lasten ergeben sich Gefahren beim Einsatz von Lkw-Ladekranen. Auch die Maschine kann gänzlich umkippen. Deshalb ist bei der Verwendung von Ladekranen immer auf einen geeigneten Standort zu achten. Im Gegensatz zu Hubarbeitsbühnen müssen Lkw-Ladekrane mit allen Rädern Bodenkontakt haben. Das bedeutet, dass das Fahrwerk des Trägerfahrzeuges nicht freigehoben werden darf. Außerdem müssen alle Stützen des Krans verwendet und vollständig ausgefahren werden, denn nur so kann eine höchstmögliche Standfestigkeit gewährleistet werden.
Nicht immer ist es möglich, alle diese Vorkehrungen zu treffen. So ist es beispielsweise schwierig, wenn an beengten Stellen Lkw-Ladekrane zum Einsatz kommen. Unter diesen Umständen kann es vorkommen, dass der Lkw-Ladekran nur einseitig abgestützt werden kann. In solchen Fällen ist absolute Vorsicht geboten, der Lkw-Ladekran kann bei einer einseitigen Absicherung unter Umständen kippen!
Auch auf die Tragfähigkeit des Bodens muss geachtet werden. Unter Umständen müssen Unterlegplatten oder Holzbohlen verwendet werden. Durch sie kann die Standfestigkeit des Ladekrans auch bei suboptimalen Bodenverhältnissen verbessert werden. Kommen Lkw-Ladekrane in der Nähe von Gräben zum Einsatz, so muss grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern zur Böschungskante eingehalten werden.
Jährlich ereignen sich allein beim innerbetrieblichen Transport 230.000 Arbeitsunfälle. Nichtbeachtung von Verkehrswegen und falscher bzw. leichtsinniger Umgang mit Arbeitsmitteln sind nur zwei Beispiele für die zahlreichen Gefährdungen im Lager. Um diese zu verringern, verlangt die DIN EN 15635 strengere Kontrollen von Regalen. >> mehr Informationen
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