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01.09.2011_Manahmen_zum_sicheren_Umgang_mit_Gabelstaplern
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Betriebssicherheit

Maßnahmen zum Sicheren Umgang mit Gabelstaplern

News | 02.09.2011

Schwere Lasten brauchen einen Gabelstapler. Kaum ein Betrieb kommt ohne die so genannten Flurförderzeuge aus. Im innerbetrieblichen Verkehr verursachen sie jedoch immer wieder schwere Unfälle. Um das Risiko zu mindern, sollten deshalb die Grundsätze in der Bedienung der Fahrzeuge beachtet werden. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Rahmen ihrer Präventionskampagne "Risiko raus!" hin.

 

Gabelstapler waren 2009 an 9619 Arbeitsunfällen im Betrieb beteiligt. Acht davon endeten sogar tödlich. "Fast die Hälfte der Stapler-Unfälle sind Anfahrunfälle, also der Zusammenstoß eines Gabelstaplers mit einer Person oder einem anderen Gabelstapler", erklärt Dr. Hans-Peter Kany, Leiter des Fachbereichs Handel und Logistik der gesetzlichen Unfallversicherung. "Das bedeutet: Mit einer besseren Ausbildung und Unterweisung wären viele dieser Unfälle vermeidbar."

 

Um die Sicherheit beim Umgang mit Gabelstaplern zu erhöhen, empfiehlt die Präventionskampagne "Risiko raus!" folgende Maßnahmen:

  1. Nur Fahrer einsetzen, die ausgebildet und befähigt sind, einen Gabelstapler zu steuern. Der Fahrer muss mindestens 18 Jahre alt und körperlich und geistig geeignet sein. Außerdem muss er vom Betrieb schriftlich mit dem Fahren eines Staplers beauftragt sein. 
  2. Beim Fahren auf ausreichende Sicht achten und wenn nötig, einweisen lassen. 
  3. Gabelstapler immer gegen unbefugte Benutzung sichern, z. B. durch Abziehen des Schlüssels.
  4. Beim Abstellen des Staplers die Gabelzinken absenken und Gabelspitzen auf den Boden neigen.
  5. Gabelstapler so fahren, dass ihre Standsicherheit gewährleistet bleibt. Das heißt: angemessene Geschwindigkeit, kein Wenden und Schrägfahren auf Gefällstrecken und Steigungen; Lasten in möglichst tiefer Stellung transportieren.
  6. Gabelstapler nicht überlasten und Last gegen Herabfallen sichern. 
  7. Fahrerrückhalteeinrichtung nutzen, z. B. Bügeltür schließen oder Beckengurt anlegen.
  8. Gabelstapler regelmäßig auf Mängel hin prüfen.
  9. Innerbetriebliche Verkehrswege einhalten.

"Aber nicht nur die Fahrer müssen auf die Einhaltung der Sicherheitsregeln achten", betont Hans-Peter Kany. "Auch der Unternehmer und die übrigen Beschäftigten sind gefordert. Der Unternehmer, indem er zum Beispiel Verkehrswege auszeichnet und ausdrücklich für Gabelstapler freigibt. Die Beschäftigten, die in der Nähe von Gabelstaplern arbeiten, sollten aufmerksam sein und die Verkehrswege im Betrieb achten."

 

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