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Betriebssicherheit

Mit Maschinen sicher arbeiten – Die neue Maschinenverordnung

News | 29.05.2009

Am 29.12.2009 tritt die neue Maschinenverordnung (9. GPSGV) in Kraft, die die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) in nationales Recht umsetzt. Was sich durch die neue Verordnung ändert erläutert die Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) in ihrem Mitteilungsblatt EUK Dialog „Mit Maschinen sicher arbeiten – die neue Maschinenverordnung“ (Ausgabe Februar 2009).

 

Der Beitrag fasst kurz und prägnant zusammen, welche neuen Regelungen sich durch die Maschinenverordnung ergeben und wo sich nichts zum vorherigen Recht verändert hat.

 

Hier wird besonders eingegangen auf

  • Maschinen mit und ohne besonderer Gefährdung
  • Unvollständige Maschinen
  • Qualitätssicherung

Das Mitteilungsblatt mit dem Beitrag „Mit Maschinen sicher arbeiten – die neue Maschinenverordnung“ können Sie auf der Internetseite der EUK herunterladen.

 

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EUK/bdt