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03.03.2010_Muster-Konformitaets-_und_Einbauerklaerung
Quelle: BG-PRÜFZERT

Betriebssicherheit

Muster-Konformitäts- und -Einbauerklärung – Diese Pflichtinhalte müssen Sie berücksichtigen

News | 02.03.2010

Nach der neuen Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) sind Hersteller von Maschinen verpflichtet, eine Konformitätserklärung zu erstellen, bevor sie das Produkt in Verkehr bringen. Bei sogenannten unvollständigen Maschinen muss eine Einbauerklärung erstellt werden. Mit diesen Erklärungen bestätigt der Hersteller, dass alle relevanten Anforderungen, die sich aus der Maschinenrichtlinie ergeben, von der Maschine bzw. der unvollständigen Maschine erfüllt sind.

 

 

Diese Erklärungen stellen eine rechtliche Aussage dar. Dementsprechend gelten festgelegte Anforderungen an deren Form und Inhalt. Diese sind u.a.:

  • Die Erklärung muss eine Person benennen, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen auf begründete Anfrage der Marktüberwachungsbehörden hin zusammenzustellen
  • Die Erklärung muss detaillierte Produktangaben enthalten (Beschreibung und Identifizierung, Funktion, Modell, Typ...
  • Ausdrückliche Erklärung, dass die Maschine alle relevanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhangs I entspricht

Das Berufsgenossenschaftliche Prüf- und Zertifizierungssystem hat hierzu im Februar eine BG-PRÜFZERT-Information veröffentlicht. Diese Beinhaltet alle Pflichtangaben der Konformitäts- und Einbauerklärung sowie zwei Muster-Vorlagen.

 

Diese Information können Sie auf der Internetseite des BG-PRÜFZERT herunterladen.

 

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BG-PRÜFZERT/bdt