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Betriebssicherheit
News | 18.02.2010
In Deutschland kommt es immer wieder zu schweren Arbeitsunfällen in Lägern. Gründe hierfür sind unter anderem ungenügende Kontrollen bzw. unsachgemäße Reparaturen von Lagereinrichtungen.
Im Sinne der BetrSichV gelten Lagereinrichtungen/Regale als Arbeitsmittel. Hierfür muss der Arbeitgeber gem. § 3 BetrSichV eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und gem. § 10 BetrSichV, entsprechend den in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Fristen, die Regalanlagen durch eine Befähigte Person überprüfen lassen. Zudem besteht nach BGR 234 die Verpflichtung "Mängel an Lagereinrichtungen" unverzüglich und sachgerecht zu beheben. Wann ein solcher Mangel vorliegt wurde dabei jedoch nicht spezifiziert.
Die fehlenden Erläuterungen für die Inspektion und Schadensbeurteilung bei Regalen wurden auf europäischer Ebene über mehrere Jahre erarbeitet und in der neuen Norm DIN EN 15635 geregelt. Die Norm verlangt vom Betreiber, die Regale systematisch und regelmäßig zu inspizieren.
Einige der wichtigsten Regelungen im Überblick:
- Es hat eine wöchentliche Sichtkontrolle der Lagereinrichtungen durch den Sicherheitsbeuaftragten zu erfolgen. Diese Kontrolle muss schriftlich festgehalten und aufbewahrt werden.
- Es muss ein Schadenkontrollverfahren eingeführt werden, in dem ggf. gefundene Schäden in Kategorien eingeteilt und am Regal farblich gekennzeichnet und schnellstmöglich behoben werden müssen.
- Mindestens alle 12 Monate ist eine Experteninspektion durchzuführen. Die Inspektion wird dabei anhand eines standardisierten Inspektionsprotokolls vorgenommen.
- Reparaturen dürfen nur vom Hersteller oder Lieferanten durchgeführt werden bzw. müssen von diesem genehmigt werden.
Die DIN EN 15635 gibt den Betreibern von Lagereinrichtungen detaillierte Regelungen an die Hand, mit deren Einhaltung auch die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt werden. Die DIN 15635 können Sie beim Beuth Verlag beziehen.
Im Lagerbereich kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Jährlich ereignen sich allein beim innerbetrieblichen Transport 230.000 Arbeitsunfälle. Die Gründe dafür sind vielfältig. Nichtbeachtung von Verkehrswegen und falscher bzw. leichtsinniger Umgang mit Arbeitsmitteln sind nur zwei Beispiele für die zahlreichen Gefährdungen im Lager. >> mehr Informationen.
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