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Betriebssicherheit
News | 10.05.2010
Nach der neuen Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) muss ab sofort ein CE-Dokumentations-Bevollmächtigter in der Konformitäts- bzw. Einbauerklärung genannt werden. Dieser ist verpflichtet, der Aufsichtsbehörde die CE-Dokumentation (technische Unterlagen) vorzulegen, sofern dies von der Behörde begründet gefordert wird.
Der CE-Bevollmächtigte muss vom Hersteller autorisiert und beauftragt werden.
Für die Zusammenstellung der technischen Unterlagen muss der CE-Bevollmächtigte die rechtlichen Grundlagen sowie die organisatorischen Anforderungen an die CE-Dokumentation nach der neuen Maschinenrichtlinie kennen und umsetzen können
Hierzu bietet der Forum Verlag das Seminar "CE-Dokumentationsbevollmächtigte nach der neuen Maschinenrichtlinie" an.
Seminarinhalte:
- Pflichten und Aufgaben des CE-Dokumentations-Bevollmächtigten im Unternehmen und in Verbindung mit den Überwachungsbehörden; wie erfüllt er diese am besten
- Welche Sachkenntnis wird von einem CE-Dokumentations-Bevollmächtigten erwartet
- Rechtliche Konsequenzen im "Falle eines Falles" – so können Sie sich absichern
- Zusammenstellen der technischen Unterlagen (Organisation, Dokumentenfluss, Archivierung)
Die nächsten Termine sind:
- 09.11.2010 in Frankfurt
- 10.11.2010 in Düsseldorf
- 23.11.2010 in Hamburg
- 24.11.2010 in Stuttgart
Mehr zu den Seminar-Inhalten sowie eine Bestellmöglichkeit erhalten Sie hier.
Seit Ende 2009 gilt die neue Maschinenrichtlinie. Ebenfalls neu sind die Niederspannungsrichtlinie und etliche Normen zur Maschinensicherheit. Ob Herstellung, Kauf, Import, Inbetriebnahme, Betrieb oder Veränderung von Maschinen: Wenn Sie die neuen Vorschriften nicht beachten, drohen Ihnen im Ernstfall hohe Haftungszahlungen oder der Verlust der Versicherungsdeckung. >> mehr Informationen
Diese Praxishilfen zum Thema können Sie als Einzeldownload erwerben:
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