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08.01.2010_Seit_29.12.2009_gilt_die_neue_MRL
© Bernd Boscolo/PIXELIO

Betriebssicherheit

Neue Maschinenrichtlinie – CE-Dokumentations-Bevollmächtigter ist jetzt Pflicht!

News | 10.05.2010

Nach der neuen Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) muss ab sofort ein CE-Dokumentations-Bevollmächtigter in der Konformitäts- bzw. Einbauerklärung genannt werden. Dieser ist verpflichtet, der Aufsichtsbehörde die CE-Dokumentation (technische Unterlagen) vorzulegen, sofern dies von der Behörde begründet gefordert wird.

 

Der CE-Bevollmächtigte muss vom Hersteller autorisiert und beauftragt werden.

Für die Zusammenstellung der technischen Unterlagen muss der CE-Bevollmächtigte die rechtlichen Grundlagen sowie die organisatorischen Anforderungen an die CE-Dokumentation nach der neuen Maschinenrichtlinie kennen und umsetzen können

 

Hierzu bietet der Forum Verlag das Seminar "CE-Dokumentationsbevollmächtigte nach der neuen Maschinenrichtlinie" an.

 

Seminarinhalte:

  • Pflichten und Aufgaben des CE-Dokumentations-Bevollmächtigten im Unternehmen und in Verbindung mit den Überwachungsbehörden; wie erfüllt er diese am besten
  • Welche Sachkenntnis wird von einem CE-Dokumentations-Bevollmächtigten erwartet
  • Rechtliche Konsequenzen im "Falle eines Falles" – so können Sie sich absichern
  • Zusammenstellen der technischen Unterlagen (Organisation, Dokumentenfluss, Archivierung)

Die nächsten Termine sind:

  • 09.11.2010 in Frankfurt
  • 10.11.2010 in Düsseldorf
  • 23.11.2010 in Hamburg
  • 24.11.2010 in Stuttgart

 

Mehr zu den Seminar-Inhalten sowie eine Bestellmöglichkeit erhalten Sie hier.

 

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Seit Ende 2009 gilt die neue Maschinenrichtlinie. Ebenfalls neu sind die Niederspannungsrichtlinie und etliche Normen zur Maschinensicherheit. Ob Herstellung, Kauf, Import, Inbetriebnahme, Betrieb oder Veränderung von Maschinen: Wenn Sie die neuen Vorschriften nicht beachten, drohen Ihnen im Ernstfall hohe Haftungszahlungen oder der Verlust der Versicherungsdeckung. >> mehr Informationen

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