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Betriebssicherheit
News | 16.02.2012
Für die meisten Unternehmen ist Maschinensicherheit von großem Interesse. Das ergab eine aktuelle Online-Umfrage der BGN. In dieser wurden Unternehmer, Führungskräfte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Maschinensicherheit in ihrem Unternehmen befragt. So wurden unter anderem Aspekte wie die Einbindung von Sifas in die Kaufentscheidung von Maschinen beleuchtet. Wir informieren Sie über die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage.
Die Umfrage der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe zeigte, dass für Unternehmer nicht nur Leistungsfähigkeit und Effizienz zählen, wenn es um den Kauf von Maschinen geht. Laut den veröffentlichten Ergebnissen spielt für ca. 90% der Befragten vor allem die Sicherheit von Maschinen eine entscheidende Rolle.
Auswählen und Instandhaltung von arbeitsschutzgerechten Maschinen Die Umfrage zeigte deutlich, dass es vor allem bei der Einbindung von Fachkräften für Arbeitssicherheit in Entscheidungen, z. B. beim Kauf von Maschinen, weiterhin Steigerungspotenzial gibt. Oftmals machen Unternehmer bereits bei der Anschaffung von Maschinen folgenschwere Fehler.
Generell gilt für den Kauf von Maschinen: Der Unternehmer sollte in jedem Fall darauf achten, dass diese sich für die auszuführende Tätigkeit eignen. Nur so kann bei der bestimmungsgemäßen Handhabung die Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleistet werden. Zudem sollte die Maschine die Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel gemäß § 7 Betriebssicherheitsverordnung erfüllen.
Ebenso wichtig wie die Anschaffung geeigneter und sicherer Maschinen ist außerdem die regelmäßige Prüfung und Instandhaltung. Die Fristen hierfür sollten genau festgelegt und die Prüfungen dokumentiert werden. Des Weiteren gilt es darauf zu achten, dass der Prüfende für die Tätigkeit entsprechend qualifiziert ist.
Kauf von Maschinen - Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachkräfte für Arbeitssicherheit können bei der Auswahl von sicheren Maschinen eine große Hilfe sein. Deshalb war in der Umfrage von Interesse, ob die Unternehmer diese Möglichkeit in Anspruch nehmen. Laut der Befragung greift jedoch nur ungefähr die Hälfte der Befragten darauf zurück. Hier herrscht also noch großes Verbesserungspotenzial, denn bereits bei der Anschaffung von Maschinen beginnt eines der größten Sicherheitsrisiken. Dabei zeigte sich, dass Führungskräfte besonders oft die Fachkräfte für Arbeitssicherheit in den Entscheidungsprozess einbeziehen, wenn sie selber gute oder sehr gute Kenntnisse im Bereich Maschinensicherheit haben.
Sicherheitschecks vor Inbetriebnahme und Wartung Die Sicherheitsfachkraft ist jedoch nicht nur beim Kauf, sondern auch für das Durchführen und Dokumentieren eines Sicherheitschecks vor der ersten Inbetriebnahme hilfreich. Die Umfrage zeigte, dass mit dieser die Überprüfung sowie die regelmäßige Wartung wesentlich häufiger durchgeführt werden. Dennoch war das Ergebnis diesbezüglich verbesserungswürdig. Denn nur rund 61 % führen den Sicherheitscheck vor der ersten Inbetriebnahme immer oder in den meisten Fällen durch. Hingegen gaben 21 % an, dass sie den Sicherheitscheck entweder nur selten durchführen oder gar komplett darauf verzichten.
Positiver Lichtblick Ergonomie Wesentlich positiver fällt das Fazit jedoch im Bereich Ergonomie aus. So achten über 70% der Befragten beim Aufstellen von Maschinen auf eine ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes. Dies ist besonders wichtig, da nur so eine optimale Arbeitserleichterung für die Mitarbeiter gewährleistet werden kann. Hierzu gehören unter anderem die Erreichbarkeit der Bedienelemente, eine bequeme Arbeitsposition sowie eine ausreichende Beleuchtung.
Großes Interesse an fachlicher Fortbildung Auffallend bei der Studie war zudem, wie groß das Interesse der Sicherheitsfachkräfte an Fortbildungen ist. So gaben 92 % der Befragten an, dass sie an einer Aktualisierung ihres Fachwissens interessiert sind. Besonders Präsenzseminare und Erfahrungsaustausch-Kreise waren demnach begehrt.
Die genauen Ergebnisse der Umfrage finden Sie auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe.
Kürzlich wurde die mittlerweile 38. Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) „Instandhaltung“ veröffentlicht. Jede neue TRBS bedeutet für Sie, dass Sie Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen an die neuen Regelungen, z. B. zur Gefährdungsbeurteilung, zur Prüfung von Arbeitsmitteln etc. anpassen müssen. Unsere Arbeitsschutzexperten haben als Umsetzungshilfe dieses Praxishandbuch entwickelt. >> mehr Informationen
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lm
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