Betriebssicherheit Prüfen und Auswechseln von Hydraulik-SchlauchleitungenNews | 28.07.2009 Hydraulik-Schlauchleitungen stellen auf Grund von Verschleiß, Beschädigung, Druckimpulsen etc. eine besondere Gefahr dar. Aus diesem Grund ist in den Arbeitsschutzvorschriften festgelegt, dass der Betreiber der Maschine die Hydraulik-Schlauchleitungen vor der ersten Benutzung und danach in regelmäßigen Abständen prüft und im Fehlerfall oder wegen Alterung auswechselt.
Der Fachausschuss „Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau“ der BG Metall Nord Süd (BGM) hat im Juli 2009 hierzu das Informationsblatt (Nr. 15) „Prüfen und Auswechseln von Hydraulik-Schlauchleitungen“ veröffentlicht.
Dieses informiert Sie u.a. über die erforderlichen Prüfungen, die empfohlenen Prüffristen, die Prüfkriterien und die Rechtsgrundlagen für die Prüfungen.
Das Informationsblatt schließt ab mit der Beantwortung häufig gestellter Fragen bzgl. der Rechtsgrundlage für Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen bei Versagen von Hydraulik-Schlauchleitungen und einigen tabellarischen Übersichten zu Prüffristen, -umfang und -kriterien.
Mehr Informationen zu Hydraulik-Schlauchleitungen finden Sie im Informationsblatt Nr. 15 des Fachausschusses „Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau“.
FA MFS/bdt |




