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Betriebssicherheit
News | 30.08.2010
Die BGHW bietet seinen Mitgliedsunternehmen ein neues Online-Programm an, das sie bei der Erstellung ihrer Gefährdungsbeurteilung unterstützen soll. "Gefährdungsbeurteilung online" heißt dieses neue Tool und es enthält sowohl Beispiel-Analysen sowie vorläufige Risikobeurteilungen für verschiedene Branchen. Die Analysen können individuell angepasst werden, so dass jeder Unternehmer seine Gefährdungsbeurteilung nach den speziellen Gegebenheiten vor Ort erstellen kann.
"Gefährdungsbeurteilung online" verfährt nach dem 3-Schritte-Prinzip, d.h. in nur drei Schritten ist die Gefährdungsbeurteilung erstellt und der Ersteller hält eine vollständige Dokumentation in Händen.
Schritt 1 Abbilden der Firmenstruktur
Anhand von bereits angelegten Musterfirmen aus verschiedenen Branchen werden Arbeitsplätze, -bereiche und -abläufe sowie Arbeitsmittel erfasst und angepasst.
Schritt 2 Gefährdungsbeurteilung
Hier werden zunächst die Verantwortlichkeiten im Betrieb festgehalten (Brandschutzbeauftragte, Ersthelfer, Führungsverantwortung...). Anschließend kann der für die Gefährdungsbeurteilung Zuständige anhand von Checklisten die Gefährdungen im Betrieb bewerten.
Schritt 3 Dokumentation
Dieser letzte Schritt dient der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Die fertig gestellte Gefährdungsbeurteilung wird komplett abgespeichert und ausgedruckt.
Wer kann "Gefährdungsbeurteilung online" nutzen?
Alle Mitgliedsbetriebe der BGHW können dieses Programm nutzen. Hierzu müssen sie sich nur unter Angabe ihrer Mitgliedsnummer, der Postleitzahl des Unternehmensstandortes und ihrer E-Mail-Adresse auf der Internetseite https://gefaehrdungsbeurteilung.bghw.de/asmreg anmelden.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der BGHW sowie in dem Faltblatt "F 15" zu "Gefährdungsbeurteilung online".
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BGHW/bdt
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