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16.02.2009_Sichere_Beleuchtung_von_Schleppern

Betriebssicherheit

Sichere Beleuchtung von Schleppern, landwirtschaftlichen Anhängern und selbst fahrenden Arbeitsmaschinen

News | 16.02.2009

Vor allem für Landwirte ist es besonders wichtig, dass die Beleuchtung an den Schleppern, den landwirtschaftlichen Anhängern sowie den selbst fahrenden Arbeitsmaschinen einwandfrei funktioniert.

 

Dies gilt umso mehr, als diese Fahrzeuge praktisch bei jedem Wetter im Einsatz und dabei besonderer Verschmutzung ausgesetzt sind. Alle Beleuchtungseinrichtungen müssen deshalb sauber sein. Auch sollten noch vor Verlassen des Ackers Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten kontrolliert und gesäubert werden. Und das kann entscheidend dazu beitragen, dass Verkehrsunfälle vermieden werden. Fehlende, defekte oder total verschmutzte Beleuchtungseinrichtungen, können auch den Versicherungsschutz gefährden.

 

Das sollten Sie u. a. beachten:

Selbstfahrende landwirtschaftliche Fahrzeuge

  • weiß leuchtende Positionslichter an der Vorderseite und rot leuchtende Positionslichter
  • an der Rückseite sowie rote Rückstrahler
  • gelb oder weiß leuchtende Abblendlichter an der Vorderseite
  • gelb leuchtende Blinker
  • rot leuchtende Bremslichter
  • weiß leuchtende Begrenzungslichter vorne und rot leuchtende Begrenzungslichter hinten (nur für außerordentliche landwirtschaftliche Fahrzeuge)
  • weiß leuchtendes Kennzeichenlicht (nur für Fahrzeuge, die ein Kennzeichen haben müssen

Gezogene landwirtschaftliche Fahrzeuge - Anhänger

  • weiße Rückstrahler an der Vorderseite und rote Rückstrahler sowie rot leuchtende Positionslichter an der Rückseite
  • gelb leuchtende Blinker
  • rot leuchtende Bremslichter
  • weiß leuchtendes Kennzeichenlicht (nur für Fahrzeuge, die ein Kennzeichen haben müssen)
  • Begrenzungslichter (nur rot leuchtend hinten und nur für außerordentliche landwirtschaftliche Fahrzeuge)

Gezogene landwirtschaftliche Fahrzeuge - außer Anhänger

Auch andere gezogene landwirtschaftliche Fahrzeuge (ausgenommen landwirtschaftliche Anhänger) müssen mit der für Anhänger vorgesehenen Beleuchtung ausgestattet sein, wenn sie die Beleuchtung der Zugmaschine abdecken.

 

Über Fragen zur Fahrzeugbeleuchtung in der Landwirtschaft informiert der Technische Aufsichtsdienst der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

 

LSV/kab