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Betriebssicherheit
News | 12.01.2012
Kaum ein Unternehmen kommt in unserer globalen Welt ohne Lkws aus. Unangenehm wird es erst, wenn dabei Unfälle passieren. Denn neben dem volkswirtschaftlichen Schaden für die Betriebe kommt es bei den Fahrern oftmals zu Verletzungen oder Todesfällen. Um die dafür verantwortlichen Defizite in der Verkehrssicherheit zu beseitigen, hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) in Kooperation eine Reihe von Merkblättern für Lkw-Fahrer veröffentlicht. Wir stellen Ihnen einige der Profi-Tipps vor.
Im Jahr 2010 ereigneten sich in Deutschland ca. 2,4 Mio. polizeilich erfasste Unfälle im Straßenverkehr. Vor allem im Bereich Güterkraftverkehr hat das oft schwerwiegende Folgen. Ursache sind meist menschliche Fehler, wie z.B. Übermüdung, Konzentrationsverlust, falsche Ladungssicherung und Fehleinschätzungen bei den Straßenverhältnissen. Um dem entgegenzuwirken, hat der BGL nun eine Reihe von „Profi-Tipps“ veröffentlicht. Mit diesen Merkblättern will die BGL Lkw-Fahrer auf große aber oftmals unterschätzte Gefahren im Alltag hinweisen sowie nützliches und praxisbezogenes Wissen auffrischen.
Müdigkeit – einer der häufigsten Gründe für Unfälle im Straßenverkehr Setzt bei den Fahrern die Müdigkeit ein, hat dies negative Auswirkungen auf ihre Leistungsfähigkeit im Straßenverkehr. Sie reagieren langsamer, können sich schlechter konzentrieren und verfallen im schlimmsten Fall in Sekundenschlaf. Setzt die Müdigkeit ein, wird die Fehlerwahrscheinlichkeit also extrem erhöht. Schuld daran sind neben Schlafentzug längere Fahrten, vor allem wenn diese besonders monoton sind.
Um dies zu verhindern, ist es ratsam sich gesund und abwechslungsreich zu ernähren. Außerdem sollten regelmäßig Pausen gemacht werden. Als Pausenbeschäftigung empfiehlt sich entweder das Ausruhen auf einem Liegeplatz oder etwas Bewegung an der frischen Luft. Weitere Hinweise erhalten Sie außerdem im Merkblatt „Fit am Steuer – Was tun, wenn die Augenlider schwer werden“.
Gefährliche Rutschpartie – die richtige Bereifung für den Winter In der Winterzeit häufen sich die Unfälle aufgrund der schlechten Straßenverhältnisse. Besonders gefährlich wird es, wenn Lkws, nicht die passende Bereifung haben. Geraten Lkws ins Rutschen, kann das für alle Verkehrsteilnehmer schwerwiegende Folgen haben. Seit 4. Dezember 2010 greift daher die geänderte Reglung zur Winterreifenpflicht. Hierzu gibt das Merkblatt „Geeignete Lkw-Bereifung für winterliche Straßenverhältnisse“ eine Hilfestellung zur Umsetzung in die Praxis.
Demnach sollten Lkw-Fahrer die Antriebsachse ihrer Fahrzeuge mit „M+S“-Traktionsreifen ausrüsten. Außerdem empfiehlt es sich bei Einsätzen in Gebieten mit viel Schnee oder in Bergregionen immer Schneeketten mitzuführen und bei Bedarf aufzuziehen. Dabei sollte allerdings die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten von 50 km/h beachtet werden. Wichtig ist jedoch nicht nur die Bereifung selbst, sondern auch das Verhalten der Fahrer. Es sollte sich immer auf die erschwerten Bedingungen und verlängerten Bremswege eingestellt werden, um Unfälle zu vermeiden.
Safety first! – den Sicherheitsgurt anlegen Seit 1992 müssen in Lkws verpflichtend Sicherheitsgurte gemäß § 35a StVZO verbaut sein und gemäß § 21a StVO angelegt werden. Wird der Gurt nicht angelegt, kann es zu einer Bußgeld-Zahlung kommen. Doch nicht nur deswegen ist das Anlegen eines Gurtes wichtig. Durch sie kann das Verletzungsrisiko bei Unfällen drastisch reduziert bzw. der Grad der Verletzungen minimiert werden. Ausnahmen bei der Gurtanlegepflicht bestehen für Lkw-Fahrer lediglich, wenn sie im Haus-zu-Haus-Verkehr tätig sind, mit Schrittgeschwindigkeit fahren, beim Rückwärtsfahren oder wenn sie auf Parkplätzen unterwegs sind.
Fazit: Die Merkblätter des BGL bilden für Lkw-Fahrer eine vor allem praxisbezogene und kompakte Hilfe, welche über die gesetzlichen Regelungen hinaus wichtige Tipps zur Vermeidung von Unfällen geben. Besonders interessant dürfte es daher für Fahrer sein, die ihren Führerschein schon länger besitzen und sich einen Überblick über alle nun gültigen Regelungen verschaffen möchten.
Kürzlich wurde die mittlerweile 38. Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) „Instandhaltung“ veröffentlicht. Jede neue TRBS bedeutet für Sie, dass Sie Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen an die neuen Regelungen, z. B. zur Gefährdungsbeurteilung, zur Prüfung von Arbeitsmitteln etc. anpassen müssen. Unsere Arbeitsschutzexperten haben als Umsetzungshilfe dieses Praxishandbuch entwickelt. >> mehr Informationen
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lm/BGL
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