Betriebssicherheit Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - TRLV VibrationenNews | 17.03.2010 Die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeitsmedizin ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 24 der Betriebssicherheitsverordnung im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.
Sie geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Vibrationen wieder.
Die Technischen Regeln konkretisieren die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) hinsichtlich der Bewertung und Ermittlung von Gefährdungen durch Vibrationen/Lärm, der Messung von Vibrationen/Lärm und der Ableitung von geeigneten Schutzmaßnahmen. Ziel der Regeln ist es, den Arbeitgeber dabei zu unterstützen, die Anforderungen der LärmVibrationsArbSchV in seinem Betrieb zu erfüllen.
U.a. wurde die TRLV "Vibrationen – Teil 1: Allgemeines" veröffentlicht. Diese liefert zum Einstieg zunächst grundlegende Informationen zu u.a.
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Die neue Betriebssicherheitsverordnung