Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 3 Gefährdungen von Personen durch Absturz – Bereitstellung und Benutzung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen –News | 29.09.2009 Nur wenige Tätigkeiten dürften mit größerem Gefährdungspotenzial ausgestattet sein, als die der Höhenarbeiter. Neben der körperlichen Eignung als Grundvoraussetzung sind spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten sowohl beim beauftragten Aufsichtführenden wie auch beim beauftragten Beschäftigten erforderlich.
Die TRBS 2121 Teil 3 betrifft Verfahren, bei denen sich der Anwender planmäßig an Seilen horizontal, diagonal oder vertikal fortbewegt und/oder positioniert. Es besteht aus Tragsystem und Sicherungssystem.
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG in Verbindung mit § 3 BetrSichV sind notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen zu treffen. Die TRBS 2121 Teil 3 – veröffentlicht am 21. September 2009 – konkretisiert die §§ 10 und 11 und Anhang 2 Abschnitt 5 der Betriebssicherheitsverordnung.
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Die neue Betriebssicherheitsverordnung
