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Betriebssicherheit VDI-Richtlinie „Befähigte Personen“ veröffentlichtNews | 06.10.2009 Für „Befähigte Personen“ gibt es kein definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert lediglich ganz allgemein, dass dies „Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln“ sein müssen. Die VDI Richtlinie 4068 Blatt 1 „Befähigte Personen; Qualitätsmerkmale für die Auswahl Befähigter Personen und Weiterbildungsmaßnahmen“ unterstützt den Unternehmer bei der Qualitätssicherung von Weiterbildungsmaßnahmen für das Personal, welches mit Prüfaufgaben im Betrieb übernehmen soll.
Die Richtlinie VDI 4068 Blatt 1 löst den Entwurf von Juli 2008 ab und kann beim Beuth-Verlag bezogen werden.
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Die neue Betriebssicherheitsverordnung