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Betriebssicherheit

VDI-Richtlinie „Befähigte Personen“ veröffentlicht

News | 06.10.2009

Für „Befähigte Personen“ gibt es kein definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert lediglich ganz allgemein, dass dies „Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln“ sein müssen.

Die VDI Richtlinie 4068 Blatt 1 „Befähigte Personen; Qualitätsmerkmale für die Auswahl Befähigter Personen und Weiterbildungsmaßnahmen“ unterstützt den Unternehmer bei der Qualitätssicherung von Weiterbildungsmaßnahmen für das Personal, welches mit Prüfaufgaben im Betrieb übernehmen soll.

Außerdem definiert die Richtlinie u.a.

  • Qualifikationsmerkmale für Befähigte Personen
  • Qualitätsmerkmale von Weiterbildungen
  • Umfang und Inhalt der Weiterbildungsmaßnahmen

Die Richtlinie VDI 4068 Blatt 1 löst den Entwurf von Juli 2008 ab und kann beim Beuth-Verlag bezogen werden.

 

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VDI/bdt