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26.07.2010_OStrV
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Betriebssicherheit

Neue Verordnung regelt Messungen, Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen für künstliche optische Strahlung

News | 30.07.2010

Durch die Verordnung, die auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes erlassen wird, soll eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei beruflichen Tätigkeiten mit Exposition durch gefährliche künstliche optische Strahlung (z.B. Infrarot- und Ultraviolett-Strahlung; Laserstrahlung) erreicht werden.

 

 

Durch die Umsetzung der Verordnung in den Betrieben sollen künftig schwere Augen- und Hautschäden der Beschäftigten vermieden werden.

Vor allem Beschäftigte die Lasereinrichtungen verwenden, glühende Massen verarbeiten und Material bearbeiten (Schweißen, Trennen, Oberflächenbehandlung) sollen durch die Umsetzung der Verordnung vor schweren Gesundheitsschäden geschützt werden.

 

Die Umsetzung der neuen Verordnung erfolgte nun in Form einer Artikelverordnung, die am 26.07.2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

 

Prinzipiell konkretisiert die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz. Im Detail werden durch die OStrV zu folgenden Aspekten konkrete Regelungen vorgegeben:

  • Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung sowie Messungen
  • Expositionsgrenzwerte für und Schutzmaßnahmen gegen künstliche optische Strahlung
  • Unterweisung bei Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung sowie Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
  • Ausnahmen, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

 

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bdt

 

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