Brandschutz Brandschutz als Bestandteil der GefährdungsbeurteilungNews | 07.10.2009 Viele Brandursachen findet man im Fehlverhalten der Menschen. Deshalb ist es dringend anzuraten, das Thema Brandschutz zum Bestandteil Ihrer Gefährdungsbeurteilung zu machen und die Mitarbeiter dementsprechend zu unterweisen.
Die Einbeziehung des Brandschutzes in die Gefährdungsbeurteilung ist unterschiedlich geregelt. Zum einen hängt dies von der Unternehmensgröße und zum anderen vom Produktionsprofil ab. Eine Grundüberlegung sollte sein, inwieweit der Brandschutz Bestandteil der Unterweisungen sein sollte.
Zehn gute Gründe für die Integration des Brandschutzes in die betriebliche Gefährdungsbeurteilung liefert der Beitrag „Brandschutz als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung“ von Dipl.-Ing. Bodo Enzenroß (BGETE).
Diesen können Sie auf der Internetseite von „Arbeit und Gesundheit“ herunterladen.
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Arbeit und Gesundheit/bdt
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