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13.02.2009_Brandunfall_-_was_ist_danach_zu_tun
© Bernd Boscolo/PIXELIO

Brandschutz

Brandunfall – Was müssen Sie danach tun?

News | 13.02.2009

Vom einfachen Aufräumen bis hin zur Spezialsanierung: Auf kalten Brandstellen sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Bei Bränden entstehen die unterschiedlichsten Gefahrstoffe – vor allem krebserzeugende PAK und verwandte Pyrolyseprodukte, die sich als Ruß- oder Brandkondensate auf Wänden, Möbeln etc. niederschlagen.

 

 

 

Die Arbeiten nach einem Brand können bis zum kompletten Rückbau von Gebäuden und Anlagen führen. Bei der Brandschadensanierung finden neben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und ggf. der Biostoffverordnung (BioStoffV) auch die Vorgaben der BGR 128 „Arbeiten in kontaminierten Bereichen“ Anwendung.

 

Die BG Bau informiert in Ihrem Mitteilungsblatt „BG Bau aktuell“ (Januar 2009, Seite 10) über die besonderen Schutzmaßnahmen auf kalten Brandstellen. Der Beitrag „Nach dem Brand – was tun?“ erläutert, welche Gefahren nach einem Brand auftreten, wie Sie in diesem speziellen fall die Gefährdungen richtig einschätzen und welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen.

 

Das Mitteilungsblatt können Sie auf der Internetseite der BG Bau herunterladen.

 

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Abb_1181Die neue Gefahrstoffverordnung

Für die meisten krebserzeugenden Stoffe sind nach der Novellierung der GefStoffV die Grenzwerte (TRK) entfallen. Um diese zu ersetzen, hat der Ausschuss für Gefahrstoffe ein neues Konzept zur Risikobewertung von krebserzeugenden Gefahrstoffen erarbeitet, das in der Bekanntmachung 910 veröffentlicht wurde.
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BG Bau/bdt